04.01.2024

Inspektionsberichte der ersten geodätischen Punkte. Verfahren zur Vermessung von Punkten des staatlichen geodätischen Netzes und Vorrichtung zu seiner Durchführung. IV. Inspektion und Wiederherstellung von Schildern des staatlichen Nivelliernetzes der UdSSR


VORÜBERGEHENDE ANWEISUNGEN

ZUR INSPEKTION UND WIEDERHERSTELLUNG VON PUNKTEN
UND ZEICHEN DER STAATLICHEN GEODÄTIK
UND NIVELLIERUNGSNETZE DER UDSSR

MOSKAU - 1970

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Die Inspektion und Wiederherstellung von Punkten und Zeichen der staatlichen Geodäten- und Nivelliernetze der UdSSR erfolgt mit dem Ziel, ihre Sicherheit vor Ort zu überprüfen und sie in gutem Zustand für die Durchführung topografischer, geodätischer und technischer Vermessungsarbeiten zu erhalten im Interesse der Volkswirtschaft und der Landesverteidigung.

2. Die Feldarbeit zur Vermessung geodätischer Punkte besteht darin, Punkte am Boden zu finden und den Zustand ihrer Zentren, Schilder, Referenzpunkte (ORP) und ihres äußeren Designs festzustellen.

Die Wiederherstellung geodätischer Punkte umfasst die Durchführung aller notwendigen Arbeiten, um ihre Zentren, Schilder, ORP und äußere Gestaltung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der „Anweisungen zum Aufbau des staatlichen geodätischen Netzes der UdSSR“* zu bringen.

*In Zukunft werden „Anweisungen zum Aufbau des staatlichen geodätischen Netzwerks der UdSSR“ der Kürze halber „Anweisungen“ genannt.

Die Identifizierung neuer geodätischer Punkte als Ersatz für die verloren gegangenen Punkte ist nicht Teil der Wiederherstellungsarbeiten für Punkte und erfolgt gegebenenfalls an einem besonderen Auftrag, beispielsweise an der Verdichtung von Punkten des Landesgeodätischen Netzes.

3. Der Inspektion und Wiederherstellung unterliegen:

Punkte des staatlichen geodätischen Netzes der Klassen 1, 2, 3 und 4, bestimmt gemäß den „Grundbestimmungen zum staatlichen geodätischen Netz der UdSSR“, hrsg. 1954 - 1961;

Zeichen des staatlichen Nivelliernetzes der UdSSR der Klassen I, II, III und IV.

Darüber hinaus können Arbeitsaufträge eine vollständige oder teilweise Vermessung und Wiederherstellung von Punkten des geodätischen Netzes der Klassen II, III und IV vorsehen, die gemäß den Anforderungen der „Grundbestimmungen zum staatlichen geodätischen Netz der UdSSR“ festgelegt werden. Hrsg. 1939 und Punkte spezieller geodätischer Netze**.

4. Die Vermessung und Wiederherstellung von geodätischen Punkten und Nivellierschildern in verschiedenen Regionen des Landes wird in regelmäßigen Abständen je nach den Bedürfnissen der Volkswirtschaft und den Verteidigungsbedürfnissen durchgeführt.

**Zu den speziellen geodätischen Netzwerken gehören: SGS-15, SGS-30, SGS-60, analytische Netzwerke der Kategorien 1 und 2 usw.

Die Reihenfolge und der Zeitpunkt dieser Arbeiten für bestimmte Gebiete werden durch die vereinbarten Pläne der Hauptdirektion für Geodäsie und Kartographie des Ministerrats der UdSSR und der Direktion für Militärtopographie des Generalstabs bestimmt.

5. Auf dem Territorium der Städte wird die Inspektion und Wiederherstellung von geodätischen Punkten und Nivellierschildern mindestens alle 5 Jahre von den Büros der Oberarchitekten oder den Abteilungen für öffentliche Versorgung der Exekutivkomitees der Stadträte durchgeführt.

Topografische Karten mit markierten geodätischen Punkten und in Karten aufgezeichneten technischen Daten zur Vermessung und Wiederherstellung geodätischer Punkte werden von den Ausführenden bei der Feldarbeit verwendet.

8. Feldarbeiten zur Vermessung geodätischer Punkte umfassen:

Auffinden von Punkten am Boden;

Inspektion von Punkten und Klärung des Zustands ihrer Außenschilder, Zentren, ORP und Außengestaltung;

Bearbeitung und Erstellung der Berichtsdokumentation basierend auf den Ergebnissen der Punkteinspektion.

9. Die Ermittlung der Lage eines Punktes erfolgt anhand einer topografischen Karte unter Verwendung äußerer, am Boden erhaltener Zeichen: durch ein äußeres Zeichen und, wenn kein Zeichen vorhanden ist, durch Spuren eines Grabens, durch einen Hügel über der Mitte oder durch ein Zentrum, das über den Boden hinausragt usw.

Wenn es nicht möglich ist, einen Punkt durch visuelle Inspektion des Gebiets zu finden, und es keine offensichtlichen Anzeichen einer Zerstörung seines Zentrums gibt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle anderen möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Mittelpunkt des vermessenen Punktes zu finden, einschließlich einer Befragung Anwohner und analytische Methoden zur Ermittlung der Mittelpunkte geodätischer Punkte sind im Anhang aufgeführt.

10. Ein Punkt gilt als verloren, wenn offensichtliche Anzeichen einer Zerstörung seines Zentrums gefunden werden (an der Stelle des Punktes wurde ein Bauwerk errichtet, eine Grube gegraben usw.) oder wenn die Maßnahmen zur Auffindung des Zentrums nicht getroffen wurden nicht zu einem positiven Ergebnis geführt.

Im letzteren Fall trifft der Leiter der Partei (Abteilung) die Entscheidung, die Arbeit zur Ermittlung des Mittelpunkts eines Punktes einzustellen, auf der Grundlage einer persönlichen Besichtigung des Ortes des gesuchten Punktes und einer Analyse der Ergebnisse des Ausführenden Arbeit daran, seine Mitte zu finden.

11. Die Inspektion des Punktes beginnt nach Feststellung seiner genauen Lage mit der Feststellung des Zustands des Zentrums. Dazu wird die obere Mitte vorsichtig geöffnet, damit ihre Position nicht gestört wird. Wenn die Markierung in der oberen Mitte intakt ist, gilt das Objekt als erhalten. Das Öffnen der unteren Mitte erfolgt nur, wenn die obere Mitte fehlt oder ihre Markierung verloren gegangen ist.

12. Bei der Untersuchung eines erhaltenen äußeren Zeichens wird dessen Eignung für Beobachtungen festgestellt. Außenschilder, die nicht zur Beobachtung geeignet sind, unterliegen dem Abriss.

13. Bei der Untersuchung jedes erhaltenen geodätischen Punktes werden die Sicherheit der Orientierungspunkte und der Zustand ihrer Mittelpunkte und Identifikationsmasten überprüft.

Wenn es nicht möglich ist, die Lage von Orientierungspunkten anhand äußerer Zeichen zu identifizieren, werden sie analytisch anhand von Richtungswinkeln und Abständen vom Mittelpunkt des Punktes ermittelt.

33. Bei der Inspektion und Restaurierung eines Nivellierschildes werden folgende Arbeiten durchgeführt:

Ein Schild auf dem Boden finden und seinen Zustand prüfen;

Abdeckung der Qualitäten und freiliegenden Teile von Metallrohren von Bodenbenchmarks mit Korrosionsschutzisolierung;

Erneuerung der äußeren Gestaltung des Schildes gemäß den Anforderungen der aktuellen „Anleitung zur Nivellierung der Klassen I, II, III und IV“

Korrektur der Beschreibung des Standorts des Schilds, um Änderungen im Gebiet zu berücksichtigen, die seit seiner Errichtung oder einer früheren Vermessung und Restaurierung aufgetreten sind.

34. Wenn bei der Prüfung einer Betonfundamentmarkierung die Hauptmarkierung verloren geht, die Kontrollmarkierung jedoch erhalten bleibt, gilt die Markierung als erhalten.

In diesem Fall unterliegt die grundlegende Benchmark einer Reparatur mit der Festlegung der Hauptmarke und der Feststellung ihrer Überschreitungen gegenüber der Kontrollmarke und der Satelliten-Benchmark.

Die Überschreitung wird durch Nivellierung an zwei Horizonten auf beiden Seiten der Latte mit einem Fehler von nicht mehr als 1 bestimmt mm.

35. Nivellierschilder gelten als verloren, wenn offensichtliche Anzeichen ihrer Zerstörung gefunden werden (anstelle des Schildes wurde ein Bauwerk errichtet, eine Grube gegraben usw.) sowie wenn die Position des Schildes gestört wurde ( ein Rohr ist verbogen, die Befestigung eines Wandschildes ist zerstört, eine Markierung ist abgebrochen usw.) usw.).

Liegen keine offensichtlichen Anzeichen einer Zerstörung des Schildes vor, konnte diese jedoch nicht festgestellt werden, so trifft der Partei- (Abteilungs-) Leiter die Entscheidung, die Arbeiten zur Auffindung des Schildes einzustellen, auf der Grundlage einer persönlichen Besichtigung des Standortes. In diesem Fall gilt das Nivellierschild als nicht gefunden, ist aber nicht aus dem Katalog ausgeschlossen.

36. Nach Abschluss der Feldarbeiten zur Vermessung und Wiederherstellung der Zeichen des staatlichen Nivelliernetzes legt die Organisation, die diese Arbeiten durchgeführt hat, die folgenden Materialien zur Lieferung vor:

Liste der begutachteten und restaurierten Nivelliertafeln (Anhang);

Ein Diagramm der vermessenen und restaurierten Nivelliertafeln, erstellt auf topografischen Karten im Maßstab 1:100.000 – 1:500.000;

Bericht über die durchgeführten Arbeiten zur Inspektion und Wiederherstellung von Nivellierschildern.

Alle aufgeführten Dokumente werden in dreifacher Ausfertigung erstellt und jeweils in einer Kopie an die Gebietsinspektion der Staatlichen Geologischen Inspektion der GUGK, an das Hauptquartier des Militärbezirks, in dessen Gebiet die Arbeiten durchgeführt wurden, und an das GUGK-Unternehmen (an die Geodätische) gesendet Teil des Wehrtechnischen Dienstes), der mit der Aktualisierung der Höhenkataloge von Nivelliertafeln betraut ist.

ANWENDUNGEN

Anhang 1

(Vorderseite der Karte)

Karte zur Vermessung und Wiederherstellung eines geodätischen Punktes

16

Iwanowka,

2 Klassen

dv. Fest.

Metall, Fest

9,76

4,32

27

-

132,4

131,8

M-37-38-V

M-37-VII

Katalog-Nr.

Artikelname

Klasse

Zeichentyp

Schildhöhe

Center-Typ

Höhe über dem Meeresspiegel Meere

Trapez

1:50000

1:200000

Ergebnisse der Standortbegehung

Center:

Ergebnisse der Elementwiederherstellung

Nicht installiert

Identifikationsstab

Stahlbetonpfeiler 12×12´ 70 cm über dem neuen Monolith I installiert

Verloren

Monolith I

Direkt über dem alten Monolith III wurde ein neuer Monolith 50x50x20 cm verlegt

Der obere Teil mit dem Stempel ist zerstört

Monolith II

Der erhaltene Monolith III des alten Zentrums wurde übernommen

Monolith III ist erhalten geblieben. Monolith IV wurde nicht geöffnet

Monolith III und IV

Monolith III ist Monolith IV des alten Zentrums

Dv. Die Pyramide ist baufällig und muss abgerissen werden

Außenschild

Das alte Schild wurde abgerissen. Metallpyramide montiert

Op. die Säule fehlt. Das Zentrum ist erhalten geblieben. Der Graben muss erneuert werden

ORP-1

Ein Identifikationsmast wurde installiert. Wieder aufgenommen, Graben

Verloren

ORP-II

Neues ORP gebaut

Die Gräben sind gepflügt und müssen saniert werden

Außendesign

Die Gräben wurden wiederhergestellt.

Über der Mitte wurde ein Hügel errichtet

Arbeiten zur Inspektion und Wiederherstellung des Punktes

(Name der Organisation)

Artikelnamen

Formeln

Kirsche, Fest. 3 Klassen

Alekseevka, Pir. 2 Klassen

ORP-1

ORP-2

Richtungswinkel

217°28ʹ11ʹʹ

296°30ʹ54ʹʹ

303°24ʹ47ʹʹ

317°53ʹ56ʹʹ

D, m

8 134

13 6 37

610

700

Mess. Richtung

0° 0ʹ 0ʹʹ

79°02ʹ44ʹʹ

85°56ʹ23ʹʹ

100°25ʹ30ʹʹ

M + Θ s

303 57

23 00

29 53

44 22

M + Θ r

296 57

16 00

-

-

R

-4

+1

-

-

C

-1

0

+10

+12

R

0

0

-

-

δ

-3

-3

-

-

(c + r + δ)

-4

-3

+10

+12

(c + r + δ) 0

0

+1

+14

+16

Führen. Richtung

0 0 0

79 02 45

85 56 37

100 25 46

α - M

217 28 11

217 28 09

(α - M)vgl.

217 28 10

Informationen zur Umbuchung des Centers
und andere Kommentare

Notiz . In den Spalten: Art des Zeichens, Höhe des Zeichens, Art des Zentrums und Höhe über dem Meeresspiegel gibt der Zähler Informationen aus dem Koordinatenkatalog der geodätischen Punkte an, und der Nenner gibt die Informationen an, die als Ergebnis der Wiederherstellung des Punktes erhalten wurden.

Anlage 2

1. Der Mittelpunkt eines geodätischen Punktes kann auf dem Boden gefunden werden:

Ein überlebender Orientierungspunkt (ORP) oder ein sichtbarer geodätischer Punkt;

Nach zwei überlebenden ORPs oder zwei sichtbaren geodätischen Punkten;

Nach drei sichtbaren geodätischen Punkten.

In diesem Fall wird die ungefähre Position des Zentrums analytisch ermittelt. Anschließend wird das Zentrum mithilfe einer Sonde (einem geschärften Metallstab) oder durch Ausheben des Bodens mit einer Schaufel ermittelt.

2. Wenn ein Orientierungspunkt auf dem Boden verbleibt A, dann die Aufgabe, den Mittelpunkt des Punktes zu finden R wird in der folgenden Reihenfolge gelöst (Abb. ). Am Boden, in der Nähe von Punkt P, wird ein Hilfspunkt ausgewählt R, zu dem der Azimut durch einen Gyrotheodoliten oder aus astronomischen Beobachtungen bestimmt wird A ARʹ, Richtungen ARʹ. Die Konvergenz der Meridiane ϒ für den Punkt wird berechnet R und unter Berücksichtigung der Konvergenz der Meridiane für Punkte A Und R der Formel zufolge ungefähr gleich

Wo α AR-Richtungsrichtungswinkel AR, ausgewählt aus dem Koordinatenkatalog geodätischer Punkte.

Am Referenzpunkt A Es wird ein Theodolit installiert und mit seiner Hilfe am Boden ein Winkel β konstruiert (die Richtung wird als Ausgangsrichtung angenommen). ARʹ) wird das Theodolitrohr auf den Punkt gerichtet R. Um den Standort eines Artikels zu finden R Auf dem Boden ist in dieser Richtung die Entfernung aufgetragen AR, entnommen aus dem Koordinatenkatalog geodätischer Punkte.

Die Genauigkeit der Bestimmung des Mittelpunkts eines Punktes auf dem Boden hängt von der Genauigkeit ab, mit der die Entfernung angegeben wird AR im Katalog,

3. Wenn auf dem Gelände keine Orientierungspunkte erhalten sind, wird auf dem Gelände ein Hilfspunkt Pʹ ausgewählt, von dem aus Sicht auf den geodätischen Punkt K besteht, und die Aufgabe besteht, den Mittelpunkt des Punktes zu finden R kann auf folgende Weise gelöst werden (Abb. ).

Der zweite Hilfspunkt ist ausgewählt Q so dass der Punkt von dort aus sichtbar ist K und damit die Linie P'Q möglichst senkrecht zur Linie stand РʹK und betrug mindestens 1/10 seiner Länge. Im Dreieck PʹKQ Es werden die Winkel β und ϒ sowie die Basis gemessen S = PʹQ mit einem relativen Fehler von nicht mehr als 1:1000. Anhand dieser Daten wird die Leitungslänge berechnet РʹK.

Dann an der Stelle R Gyrotheodolit oder aus astronomischen Beobachtungen wird der Richtungsazimut bestimmt РʹK und daraus wird der Richtungswinkel dieser Richtung berechnet. Nach Richtungswinkel und Linienlänge РʹK Die Koordinaten des Hilfspunkts werden berechnet R, wonach der Richtungswinkel der Richtung vom Punkt aus aus der Lösung des inversen geodätischen Problems berechnet wird R pro Punkt R und der Abstand zwischen ihnen.

Durch Richtungswinkel РʹK Und РʹР Es wird der Winkel δ berechnet, der mit einem Theodoliten auf dem Boden aufgetragen wird (als Ausgangsrichtung wird die Richtung genommen). РʹK) und durch die berechnete Entfernung РʹР In dieser Richtung wird die Position des gewünschten Punktes gefunden R.

4. Wenn zwei Orientierungspunkte auf dem Boden verbleiben A Und IN, zwischen denen gegenseitige Sichtbarkeit besteht, dann die Aufgabe, den Mittelpunkt des Punktes zu finden R kann auf folgende Weise gelöst werden (Abb. ).

Basierend auf Richtungswinkeln von Referenzrichtungen, die aus dem Koordinatenkatalog geodätischer Punkte und Entfernungen vom Punkt ausgewählt wurden R zu Punkten A Und IN Koordinaten von Punkten werden berechnet A Und IN nach den Formeln:

Basierend auf dem erhaltenen Richtungswinkelwert und bekannten Richtungswinkeln α p ⋅ A Und α p ⋅ B Die Winkel β und γ werden nach den Formeln berechnet:

γ = α A ⋅ P - α A ⋅ B ;

γ = α B ⋅ A - α B ⋅ P .

Anschließend wird mit einem Theodoliten ein Winkel ϒ auf dem Boden konstruiert, wobei die ursprüngliche Richtung vom Punkt übernommen wird A pro Punkt IN, und somit wird die Richtung vom Punkt aus gefunden A pro Punkt R. In dieser Richtung ist die Distanz aufgetragen S 1 Angabe des Standorts des gesuchten Elements. Zur Kontrolle wird am Punkt der Winkel β konstruiert IN und nach Entfernung S 2 ist die Position des Mittelpunkts des Punktes R.

5. In der Nähe des Ortes, an dem sich das gesuchte Zentrum befinden soll, sind vom Boden aus zwei geodätische Punkte sichtbar A Und IN, dann die Aufgabe, den Mittelpunkt des Punktes zu finden R wird wie folgt gelöst (Abb. 4). Es werden zwei Hilfspunkte ausgewählt R Und Q damit der Punkt Q richten Sie sich strikt nach der Richtung R'A. Die Basis wird s 1 = gemessen P'Q und Winkel β und ϒ. Aus einem Dreieck PʹQB Und RʹAV folgende Größen werden berechnet:

Dann wird der Richtungswinkel ermittelt VRʹ

Nach Koordinaten des Hilfspunkts R und Punkt R der Abstand zwischen ihnen und der Richtungswinkel der Richtung werden berechnet РʹР, sowie der Winkel o als Differenz der Richtungswinkel α P'P und α P'B. Anschließend wird mit einem Theodolit der Winkel δ am Boden konstruiert, wobei als Ausgangsrichtung angenommen wird RʹV, und nach Entfernung РʹР sei die Position des gewünschten Mittelpunkts des Punktes R.

6. Wenn in der Nähe des Ortes, an dem das gesuchte Zentrum liegen soll, drei geodätische Punkte vom Boden aus sichtbar sind A, IN Und MIT(Reis . 5), um dann den Mittelpunkt des Punktes P zu finden, wird ein Hilfspunkt ausgewählt R und seine Koordinaten werden durch Resektion bestimmt. Basierend auf den erhaltenen Koordinaten des Punktes R, Koordinaten eines der geodätischen Punkte (z. B. Punkt A) und Punkt R Richtungswinkel α werden berechnet P'A und α P'P, aus deren Differenz der Winkel berechnet wird ARR, gleich (α + β + ξ). Aus der Lösung des inversen geodätischen Problems wird die Entfernung vom Punkt ermittelt R darauf hinweisen R.

Anschließend wird es mit einem Theodolit an einem Punkt aufgebaut R Ecke ARR und nach Entfernung РʹР Die Position des gewünschten Mittelpunkts des Punktes wird gefunden R.

Anhang 3

Feldarbeiten wurden am ________________________________________ im Jahr 197_ durchgeführt.

(Name der Firma)

Katalog-Nr.

Name des Artikels, Art des Schildes, seine Höhe, Art der Mitte und Stempelnummer nach der Restaurierung des Artikels

Klasse

Höhe in M nachdem der Punkt wiederhergestellt wurde

Richtungswinkel und Entfernungen zu wiederhergestellten ORPs

S, M

ORP-Nr.

M-42-11-A

Gregans, Metall, Fest. 4.2 M

Center 7op (Nr. 2160)

211.4

16°50ʹ44ʹʹ

99 21 48

Rudinskaya, Zeichen. 16.3 M

Mitte 2op

162.8

144 21 22

230 15 13

Protokoll (Punktmittelpunkt verloren)

…………………………………………………………………………………………..

….

……………..

…………………..

…………..

…………….

Anmerkungen: 1. In der Liste werden geodätische Punkte in aufsteigender Reihenfolge der Nomenklatur zu Trapezen im Maßstab 1:50000 gruppiert, und innerhalb des Trapezes werden die Punkte nach abnehmenden Abszissenwerten angeordnet,

2. Die Klasse der Triangulation (Polygonometrie), die gemäß den Anforderungen der „Grundlegenden Bestimmungen von 1954 – 1961“ durchgeführt wird, wird in arabischen Ziffern (1, 2, 3, 4) und gemäß den „Grundlegenden Bestimmungen“ angegeben ” von 1939 – in römischen Ziffern (I, II, III, IV).

Anhang 4

(Name des Arbeitsbereichs

___________________________________________________________________________

mit einer Liste der Nomenklaturen von Trapezen im Maßstab 1:200000)

Feldarbeiten wurden am __________________________________________ im Jahr 197_ durchgeführt.

(Name der Firma)

Art.-Nr.

Zeichentyp, Markennummer, Klasse, Verlegejahr.

Tr. Maßstab 1:100000

Beschreibung der Schildposition

1. Informationen über den Zustand des Schildes.

2. Arbeiten Sie daran, das Schild wiederherzustellen

Beschreibung der Schildposition korrigiert

III-Klasse-Linie von Gr. rp. 217 bis Gr. rp. 1121

GR. rp. 217

Ich unterrichte

1948

R-35-31

Shchebrovo, Dorf, 253 M M südlich der ersten Straße

1. Der Rapper ist in gutem Zustand

2. Die Steigung und die Oberseite des Rohres werden von Rost gereinigt und mit Bitumenlack beschichtet. Der Graben wurde erneuert, ein Markierungspfahl wurde installiert

Dorf Shchebrovo, 117 M südwestlich davon an der Kreuzung der Straßen Ilyino-Log und Shchebrovo-Klin bei 7 M südlich der ersten Straße

Kunst. rp. 34

III. Klasse

1962

R-35-31

Klin, Dorf, Schulgebäude, Nordseite bei 5,3 Möstlich der Erweiterung

1. Der Rapper ist in gutem Zustand

2. Von Rost gereinigt und mit Bitumenlack beschichtet

Klin, Dorf, Kindergartengebäude, Nordseite 8,6 M von der nordwestlichen Ecke des Gebäudes

Kunst. rp. 79

III. Klasse

1962

R-35-31

Mit. Ozernoe, im Keller des Ladengebäudes 3.2 M rechts von der Haustür

1. Der Maßstab geht verloren, das Ladengebäude wird abgerissen

Anmerkungen: 1. Schilder entlang einzelner Nivellierlinien werden in der Liste in derselben Reihenfolge platziert, in der sie im Höhenkatalog der Nivellierschilder platziert sind.

2. Die Beschreibung des Standorts des Schildes wird anhand der Karte zusammengestellt.

Anhang 5

Ich, der Unterzeichner ________________________________________________________________

(Vorname, Vatersname und Nachname des Zustellers,

___________________________________________________________________________

Position, Name der Einrichtung, Adresse)

Auf der Grundlage des Beschlusses des Ministerrats der UdSSR vom 31. Dezember 1951 Nr. 175 habe ich, der Unterzeichnete _____________________, zur Sicherheitsüberwachung eingereicht

___________________________________________________________________________

(Vorname, Vaters- und Nachname, Position, Name der Institution

Zur Sicherheitsüberwachung akzeptiert

akzeptiert)

geodätischer Punkt (Nivellierschild), gelegen _________________________

(Standort des Zeichens, sein Name, Markennummer, Klasse)

Das Gesetz wurde am „__“ __________ 197_ in drei Exemplaren verfasst, von denen eines aufbewahrt wird

___________________________________________________________________________

(Institution,

___________________________________________________________________________

Adresse)

der andere wurde übergeben ______________________________________________________________

(VOLLSTÄNDIGER NAME. Werkproduzent)

der dritte wurde zur Gebietsinspektion der staatlichen Geoüberwachung der Hauptdirektion für Geodäsie und Kartographie des Ministerrats der UdSSR geschickt.

Notiz. Gemäß einem Gesetz können mehrere Punkte, die sich auf dem Territorium eines Landnutzers befinden, einer Sicherheitsüberwachung unterzogen werden.

(Rückseite der Handlung)

Zum Schutz geodätischer Zeichen

In Anbetracht der Bedeutung staatlicher Triangulations- und Nivellierungspunkte für die Volkswirtschaft und die Verteidigung des Landes. Der Ministerrat der UdSSR BESCHLIESST:

1. Permanente geodätische Zeichen (Triangulationszentren und Polygonometriepunkte, Markierungen und Nivelliermarken), die im Rahmen geodätischer Arbeiten angebracht werden, gelten als von nationaler Bedeutung und unterliegen einem besonderen staatlichen Schutz.

Die Standorte, auf denen sich geodätische Zeichen befinden, gelten als der öffentlichen Nutzung entzogen.

2. Beauftragen Sie die Organisation mit der Überwachung der Sicherheit geodätischer Zeichen:

a) in Städten und Gemeinden – an Stadt- und Gemeinderäte der Abgeordneten der Werktätigen;

b) in ländlichen Gebieten - an ländliche Sowjets der Abgeordneten der Werktätigen;

c) auf Grundstücken, die für den Eisenbahn- und Wassertransport vorgesehen sind – an örtliche Organisationen von Departements, unter deren Zuständigkeit diese Grundstücke liegen;

d) in Staatswäldern – an örtliche Stellen des Forstministeriums der UdSSR.

3. Vorsätzliche Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl geodätischer Zeichen führen zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach dem Gesetz.

2. SCHILDERLAGESCHEMA (CROCKS)

Anhang 6

1. Inspiziert und restauriert.

Punkte des staatlichen geodätischen Netzes der UdSSR, entwickelt gemäß den „Grundlegenden Bestimmungen von 1954 – 1961“;

Punkte des geodätischen Netzes, das gemäß den „Grundlegenden Bestimmungen“ von 1939 entwickelt wurde, und Punkte spezieller geodätischer Netze;

Zeichen des staatlichen Nivellierungsnetzes der UdSSR.

2. Verloren

Kategorie I Das Gelände ist offen mit großen Landschaftsformen und einem ausgebauten Netz verbesserter Straßen. Es gibt viele Konturen und Orientierungspunkte. Der Boden ist weich. Die Vegetationsschicht ohne Wurzeln von Sträuchern und Bäumen.
II. Kategorie 1. Das Gelände ist hügelig, stellenweise halbgeschlossen mit klar definiertem Relief und einem ausgebauten Netz von Aushubarbeiten. Es gibt viele Konturen und Orientierungspunkte. Der Boden ist weich. Vegetationsschicht mit Buschwurzeln. 2. Das Gelände ist offene Steppe, flach mit einem Netz von Land- und Feldstraßen. Es gibt begrenzte Konturen und Orientierungspunkte. Der Boden besteht aus öligem Lehm, feuchtem Löss gemischt mit Kies. Pflanzenschicht krautigen Ursprungs.
III-Kategorie 1. Das Gebiet ist halbgeschlossen mit kleinen Geländeformen. Es gibt begrenzte Konturen und Orientierungspunkte. Boden – schwerer Tonschrott, weicher Ton mit einer Beimischung von Kies, Schieferton, Sand mit natürlicher Luftfeuchtigkeit mit einer Beimischung von Kies 40 %, Schwarzerde und trockener, gehärteter Kastanienboden. Vegetationsschicht mit Buschwurzeln. 2. Der Bereich ist flach und geschlossen. Das Straßennetz ist schlecht ausgebaut. Es gibt begrenzte Konturen und Orientierungspunkte. Boden – schwerer Tonschrott, weicher Ton mit einer Beimischung von Kies, Schieferton, Sand mit natürlicher Luftfeuchtigkeit mit einer Beimischung von Kies 40 %, Schwarzerde und trockener, gehärteter Kastanienboden. Vegetative Schicht mit Wurzeln. 3. Halbwüstengebiete mit dem aufgeführten Relief oder halbgeschlossene Gebiete der Ausläufer. Das Straßennetz ist schlecht ausgebaut. Der Boden ist überdurchschnittlich hart und enthält Kies, Kieselsteine ​​und teilweise auch Felsbrocken.
Kategorie IV 1. Geschlossenes Gebiet mit großen Landformen oder Taiga mit Saiblingen. Es gibt kein Straßennetz. Es gibt begrenzte Konturen und Orientierungspunkte. Der Boden ist hart mit viel Kies, Kieselsteinen und Geröll. 2. Halbwüste – Sandgebiete mit Dünen. Es gibt kein Straßennetz. Es gibt begrenzte Konturen und Orientierungspunkte. Der Boden ist weich, sandig mit einer Vegetationsschicht. 3. Das Gebiet ist geschlossen mit schlecht definiertem Relief, teilweise sumpfig. Es gibt kein Straßennetz. 4. Tiefland-Tundragebiete. 5. Berggebiete. Der Boden ist abbaubar und steinig.
V-Kategorie 1. Das Gelände ist Berg-Taiga und Hochgebirge. Der Boden ist abbaubar und steinig. 2. Das Gelände ist Taiga, flach, sumpfig. Boden mit Baumwurzeln. 3. Das Gelände ist Taiga mit rauem Gelände in Permafrostgebieten. 4. Gebirgstundra-Regionen. 5. Wüstengebiete. 6. Bergbaugebiete.

Arbeitsumfang

Entgegennahme von Aufträgen und Materialien. Installation von Markierungspfählen über der Punktmitte und den Mittelpunkten der Referenzpunkte. Wiederherstellung der äußeren Gestaltung (Graben) des Schildes und der Wahrzeichen. Von Rost reinigen und mit Korrosionsschutzlack überziehen. Befreien Sie Lichtungen von Überwucherungen an Orientierungspunkten. Messen von Abständen zu Referenzpunkten. Messen der Höhe des Schildes. Definition von Gusselementen. Erstellen einer Genesungskarte. Zusammenstellen einer Liste der wiederhergestellten Elemente. Senden des Artikels zur Sicherheitsüberwachung. Sich auf der Baustelle bewegen. Lieferung der Arbeit.

Tabelle 1.19

Wiederherstellung von Punkten staatlicher geodätischer Netze

Zitat Nr. Prozessname Schwierigkeitskategorie (Zonennummer) Einheit. Preis, reiben. Arbeitskosten, Manntage
Gesamt inkl. Gehalt Spezialisten Arbeitskräfte
Spezialisten Arbeitskräfte
Wiederherstellung von Punkten staatlicher geodätischer Netze, Entfernung zwischen Punkten: bis zu 10 km:
Mit dem Auto Absatz 1196,05 91,77 175,01 0,537 1,637
Absatz 1401,74 108,01 205,99 0,633 1,919
Absatz 1602,99 123,58 235,68 0,724 2,186
Absatz 1948,11 149,43 284,97 0,875 2,625
Absatz 2502,89 192,74 367,56 1,129 3,346
Auf einem Geländewagen Absatz 2515,40 149,40 284,92 0,875 2,624
Absatz 3235,16 192,74 367,56 1,129 3,346
Absatz 961,63 121,68 120,93 0,713 1,378
Absatz 1065,73 135,33 134,50 0,793 1,527
Absatz 1121,14 158,34 78,68 0,927 1,776
Absatz 1193,38 168,86 83,91 0,989 1,888
Absatz 1734,00 247,59 123,04 1,450 2,711
Bis 20 km:
Mit dem Auto Absatz 1344,82 103,52 197,42 0,606 1,841
Absatz 1680,10 129,99 247,91 0,761 2,295
Absatz 1985,27 153,69 293,10 0,900 2,696
Absatz 2143,81 172,21 328,42 1,009 3,006
Absatz 2963,39 239,11 456,00 1,400 4,101
Auf einem Geländewagen Absatz 2894,27 172,21 328,42 1,009 3,006
Absatz 4005,36 239,11 456,00 1,400 4,101
Im Pferde- und Lastentransport Absatz 1286,87 164,34 163,33 0,962 1,840
Absatz 1446,76 185,31 184,17 1,085 2,063
Absatz 1557,95 221,96 110,30 1,300 2,447
Absatz 1822,37 260,46 129,43 1,525 2,843
Absatz 2246,81 322,28 160,15 1,887 3,461

Notiz:

1. Beim Bau einer Identifikationspyramide (Metall oder Holz) werden unter Berücksichtigung des Grabens von Löchern und des Betonierens der Stützen Preise mit einem Koeffizienten von 1,636 angewendet: Standards für Löhne und Arbeitskosten - mit einem Koeffizienten von 1,592.

2. Bei der Installation neuer Referenzpunkte (als Ersatz für verlorene) und deren Verknüpfung mithilfe der Triangulationsmethode werden Preise mit einem Koeffizienten von 1,410 angewendet; Standards für Löhne und Arbeitskosten - mit einem Koeffizienten von 1,310 bei der Festlegung eines Referenzpunkts. Beim Setzen von zwei Referenzpunkten – mit Koeffizienten von 1,764 bzw. 1,533.

3. In den Preisen für die Durchführung von Sanierungsarbeiten mittels Pferde- oder Gespanntransport sind die Transportkosten nicht enthalten. Die Kosten für die Aufrechterhaltung eines Pferde- oder Gespanntransportes werden zusätzlich durch direkte Berechnung ermittelt.

4. Bei der Nutzung des Helikoptertransports zur Arbeit werden die Transportkosten durch direkte Berechnung ermittelt. Preise, die die Fahrt mit dem Auto berücksichtigen, in diesem Fall (ohne Transportkosten), werden durch Multiplikation mit einem Koeffizienten von 0,578 ermittelt: Standards für Löhne und Arbeitskosten der Arbeitnehmer - mit einem Koeffizienten von 0,465 und 0,584.

5. Bei der instrumentellen Suche nach dem Mittelpunkt eines Punktes und Referenzpunkten werden Preise mit einem Koeffizienten von 1,394 angewendet; Normen – 1.401.

6. Bei der Durchführung einer Reihe von Arbeiten zur Vermessung und Wiederherstellung von Punkten staatlicher geodätischer Netze werden Preise mit einem Koeffizienten von 1,207 angewendet; Standards für Löhne und Arbeitskosten - mit einem Koeffizienten von 1,211. Bei der reinen Vermessung von Punkten staatlicher geodätischer Netze werden Preise mit einem Koeffizienten von 0,550 angewendet; Lohn- und Arbeitskostenstandards für Fachkräfte - mit einem Koeffizienten von 0,707; Standards für Löhne und Arbeitskosten der Arbeitnehmer - mit einem Koeffizienten von 0,438.


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VORÜBERGEHENDE ANWEISUNGEN

ZUR INSPEKTION UND WIEDERHERSTELLUNG VON PUNKTEN
UND ZEICHEN DER STAATLICHEN GEODÄTIK
UND NIVELLIERUNGSNETZE DER UDSSR

MOSKAU - 1970

I. Allgemeine Bestimmungen. 1

II. Vermessung von Punkten des staatlichen geodätischen Netzes der UdSSR. 2

III. Wiederherstellung von Punkten des staatlichen geodätischen Netzes der UdSSR. 4

IV. Inspektion und Wiederherstellung von Schildern des staatlichen Nivelliernetzes der UdSSR. 6

Anhang 1. 7

Anhang 2. Finden der Mittelpunkte geodätischer Punkte mit einer analytischen Methode.. 9

Anhang 3. Liste der vermessenen und restaurierten geodätischen Punkte Trapez M-42-VI. 12

Anhang 4. Liste der untersuchten und restaurierten Nivellierschilder. 12

Anhang 5. Gesetz über die Lieferung eines geodätischen Punktes (Nivellierzeichen) an die lokale Regierungsbehörde (Landnutzer) zur Sicherheitsüberwachung. 13

Anhang 6. Konventionelle Zeichen für die Gestaltung von Meldesystemen. 14

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Die Inspektion und Wiederherstellung von Punkten und Zeichen der staatlichen Geodäten- und Nivelliernetze der UdSSR erfolgt mit dem Ziel, ihre Sicherheit vor Ort zu überprüfen und sie in gutem Zustand für die Durchführung topografischer, geodätischer und technischer Vermessungsarbeiten zu erhalten im Interesse der Volkswirtschaft und der Landesverteidigung.

2. Die Feldarbeit zur Vermessung geodätischer Punkte besteht darin, Punkte am Boden zu finden und den Zustand ihrer Zentren, Schilder, Referenzpunkte (ORP) und ihres äußeren Designs festzustellen.

Die Wiederherstellung geodätischer Punkte umfasst die Durchführung aller notwendigen Arbeiten, um ihre Zentren, Schilder, ORP und äußere Gestaltung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der „Anweisungen zum Aufbau des staatlichen geodätischen Netzes der UdSSR“* zu bringen.

*In Zukunft werden „Anweisungen zum Aufbau des staatlichen geodätischen Netzwerks der UdSSR“ der Kürze halber „Anweisungen“ genannt.

Die Identifizierung neuer geodätischer Punkte als Ersatz für die verloren gegangenen Punkte ist nicht Teil der Wiederherstellungsarbeiten für Punkte und erfolgt gegebenenfalls an einem besonderen Auftrag, beispielsweise an der Verdichtung von Punkten des Landesgeodätischen Netzes.

3. Der Inspektion und Wiederherstellung unterliegen:

Punkte des staatlichen geodätischen Netzes der Klassen 1, 2, 3 und 4, bestimmt gemäß den „Grundbestimmungen zum staatlichen geodätischen Netz der UdSSR“, hrsg. 1954 - 1961;

Zeichen des staatlichen Nivelliernetzes der UdSSR der Klassen I, II, III und IV.

Darüber hinaus können Arbeitsaufträge eine vollständige oder teilweise Vermessung und Wiederherstellung von Punkten des geodätischen Netzes der Klassen II, III und IV vorsehen, die gemäß den Anforderungen der „Grundbestimmungen zum staatlichen geodätischen Netz der UdSSR“ festgelegt werden. Hrsg. 1939 und Punkte spezieller geodätischer Netze**.

4. Die Vermessung und Wiederherstellung von geodätischen Punkten und Nivellierschildern in verschiedenen Regionen des Landes wird in regelmäßigen Abständen je nach den Bedürfnissen der Volkswirtschaft und den Verteidigungsbedürfnissen durchgeführt.

**Zu den speziellen geodätischen Netzwerken gehören: SGS-15, SGS-30, SGS-60, analytische Netzwerke der Kategorien 1 und 2 usw.

Die Reihenfolge und der Zeitpunkt dieser Arbeiten für bestimmte Gebiete werden durch die vereinbarten Pläne der Hauptdirektion für Geodäsie und Kartographie des Ministerrats der UdSSR und der Direktion für Militärtopographie des Generalstabs bestimmt.

5. Auf dem Territorium der Städte wird die Inspektion und Wiederherstellung von geodätischen Punkten und Nivellierschildern mindestens alle 5 Jahre von den Büros der Oberarchitekten oder den Abteilungen für öffentliche Versorgung der Exekutivkomitees der Stadträte durchgeführt.

6. Die Arbeiten zur Vermessung geodätischer Punkte und Nivellierschilder sowie deren Wiederherstellung sollten in der Regel gleichzeitig in einer Feldsaison durchgeführt werden. Es ist auch möglich, diese Arbeiten separat durchzuführen: In der ersten Periode der Feldsaison wird nur die Inspektion durchgeführt, in der zweiten die Restaurierung. In diesem Fall können Arbeiten zur Wiederherstellung von Punkten und Schildern einem anderen Auftragnehmer oder einer anderen Organisation anvertraut werden.

II. INSPEKTION DER STAATLICHEN PUNKTE
Geodätisches Netz der UdSSR

7. Der Feldarbeit zur Vermessung von Punkten des staatlichen geodätischen Netzes geht die Sammlung und Untersuchung von Materialien zur geodätischen Abdeckung des Arbeitsbereichs voraus.

Zu diesen Materialien gehören:

Koordinatenkataloge geodätischer Punkte;

Koordinatenlisten geodätischer Punkte, die nach der Veröffentlichung von Katalogen ermittelt wurden;

Listen von Koordinaten von Punkten spezieller geodätischer Netze, sofern die Aufgabe deren Untersuchung und Wiederherstellung vorsieht.

Basierend auf diesen Materialien werden alle geodätischen Punkte auf topografischen Karten im Maßstab 1:25.000 – 1:100.000 sowie deren technische Daten (Name des Punktes, Klasse, Art und Höhe des Zeichens, Art des Mittelpunkts, Entfernungen und Richtungswinkel) eingezeichnet auf dem ORP) werden in Vermessungs- und Sanierungskarten geodätische Punkte (Anhang 1) festgehalten.

Topografische Karten mit markierten geodätischen Punkten und in Karten aufgezeichneten technischen Daten zur Vermessung und Wiederherstellung geodätischer Punkte werden von den Ausführenden bei der Feldarbeit verwendet.

8. Feldarbeiten zur Vermessung geodätischer Punkte umfassen:

Auffinden von Punkten am Boden;

Inspektion von Punkten und Klärung des Zustands ihrer Außenschilder, Zentren, ORP und Außengestaltung;

Bearbeitung und Erstellung der Berichtsdokumentation basierend auf den Ergebnissen der Punkteinspektion.

9. Die Ermittlung der Lage eines Punktes erfolgt anhand einer topografischen Karte unter Verwendung äußerer, am Boden erhaltener Zeichen: durch ein äußeres Zeichen und, wenn kein Zeichen vorhanden ist, durch Spuren eines Grabens, durch einen Hügel über der Mitte oder durch ein Zentrum, das über den Boden hinausragt usw.

Wenn es nicht möglich ist, einen Punkt durch visuelle Inspektion des Gebiets zu finden, und es keine offensichtlichen Anzeichen einer Zerstörung seines Zentrums gibt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle anderen möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Mittelpunkt des vermessenen Punktes zu finden, einschließlich einer Befragung Anwohner und analytische Methoden zur Ermittlung der Mittelpunkte geodätischer Punkte, aufgeführt in Anhang 2.

10. Ein Punkt gilt als verloren, wenn offensichtliche Anzeichen einer Zerstörung seines Zentrums gefunden werden (an der Stelle des Punktes wurde ein Bauwerk errichtet, eine Grube gegraben usw.) oder wenn die Maßnahmen zur Auffindung des Zentrums nicht getroffen wurden nicht zu einem positiven Ergebnis geführt.

Im letzteren Fall trifft der Leiter der Partei (Abteilung) die Entscheidung, die Arbeit zur Ermittlung des Mittelpunkts eines Punktes einzustellen, auf der Grundlage einer persönlichen Besichtigung des Ortes des gesuchten Punktes und einer Analyse der Ergebnisse des Ausführenden Arbeit daran, seine Mitte zu finden.

11. Die Inspektion des Punktes beginnt nach Feststellung seiner genauen Lage mit der Feststellung des Zustands des Zentrums. Dazu wird die obere Mitte vorsichtig geöffnet, damit ihre Position nicht gestört wird. Wenn die Markierung in der oberen Mitte intakt ist, gilt das Objekt als erhalten. Das Öffnen der unteren Mitte erfolgt nur, wenn die obere Mitte fehlt oder ihre Markierung verloren gegangen ist.

12. Bei der Untersuchung eines erhaltenen äußeren Zeichens wird dessen Eignung für Beobachtungen festgestellt. Außenschilder, die nicht zur Beobachtung geeignet sind, unterliegen dem Abriss.

13. Bei der Untersuchung jedes erhaltenen geodätischen Punktes werden die Sicherheit der Orientierungspunkte und der Zustand ihrer Mittelpunkte und Identifikationsmasten überprüft.

Wenn es nicht möglich ist, die Lage von Orientierungspunkten anhand äußerer Zeichen zu identifizieren, werden sie analytisch anhand von Richtungswinkeln und Abständen vom Mittelpunkt des Punktes ermittelt.

14. Der Auftragnehmer trägt alle Informationen, die den Zustand des vermessenen Punktes und den Grad seiner Übereinstimmung mit den Anforderungen der „Anweisungen“ charakterisieren, in die „Karte für die Vermessung und Wiederherstellung eines geodätischen Punktes“ ein. Diese Informationen sollten prägnant und klar sein. Sollte in den dafür vorgesehenen Spalten der Karte nicht genügend Platz für die angegebenen Einträge vorhanden sein, werden auf der Rückseite zusätzliche Erläuterungen vermerkt.

Die ausgefüllte Karte muss umfassende Informationen über den Zustand des Gegenstands und die zur Bestimmung des Umfangs der Restaurierungsarbeiten erforderlichen Daten enthalten.

15. An den geodätischen Punkten, deren Mittelpunkte nicht gefunden werden konnten, werden Informationen über den Zustand ihrer Beschilderung, ORP und äußere Gestaltung nicht in die Karten zur Vermessung und Wiederherstellung geodätischer Punkte eingetragen. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass der Punkt verloren geht, und die Schlussfolgerung des Chefs, der die Entscheidung getroffen hat, die Arbeiten zur Suche nach dem Mittelpunkt des Punktes einzustellen, wird mit einer kurzen Darstellung der ergriffenen Maßnahmen wiedergegeben.

16. Ausführende (Organisationen) legen nach Abschluss des gesamten Arbeitsumfangs zur Inspektion und Wiederherstellung von Punkten gemäß Art. 31.

Wenn gemäß Art. 6 sieht der Auftrag die gesonderte Durchführung der Arbeiten zur Inspektion und Sanierung von Weichen vor, so legen die Auftragnehmer (Organisationen), die die Arbeiten zur Weicheninspektion abgeschlossen haben, folgende Unterlagen zur Lieferung vor:

Karten zur Vermessung und Wiederherstellung geodätischer Punkte, ausgefüllt gemäß Art. 7 und 14 (für jeden untersuchten Punkt);

Ein Diagramm der Ergebnisse der Vermessung geodätischer Punkte, erstellt auf einer topografischen Karte im Maßstab 1:100.000 - 1:500.000 (abhängig von der Punktdichte), auf der erhaltene und verlorene Punkte eingezeichnet sind;

Kurzbericht über die durchgeführten Arbeiten.

Diese Dokumente werden in einer Ausfertigung erstellt und sind für die Ausarbeitung technischer Projekte, die Planung und Durchführung von Arbeiten zur Wiederherstellung oder Verdickung von Punkten des staatlichen geodätischen Netzes in einem bestimmten Gebiet bestimmt.

III. WIEDERHERSTELLUNG STAATLICHER PUNKTE
Geodätisches Netz der UdSSR

17. Bei der Wiederherstellung von Punkten des staatlichen geodätischen Netzes werden folgende Arbeiten durchgeführt:

Wiederherstellung der Mittelpunkte der Punkte und Installation von Markierungspfählen über den Mittelpunkten der Punkte, wo sie nicht erhalten geblieben sind;

Reparatur von Außenschildern und an Stellen, an denen die Schilder baufällig oder nicht mehr erhalten sind – Errichtung neuer Schilder;

Reparatur überlebender ORPs, Installation neuer ORPs als Ersatz für die verlorenen und Messung von Richtungswinkeln und Abständen auf ihnen;

Wiederherstellung des äußeren Designs geodätischer Punkte und ihres ORP;

Lieferung restaurierter Gegenstände zur Lagerung.

18. Beschädigte Zentren geodätischer Punkte, die gemäß den Anforderungen der „Grundlegenden Bestimmungen zum Aufbau des staatlichen geodätischen Netzes der UdSSR“ von 1954 bis 1961 angelegt wurden, werden bei der Wiederherstellung in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Grundbestimmungen gebracht .

Bei der Wiederherstellung von Zentren, die gemäß den Anforderungen der „Grundlegenden Bestimmungen zum Aufbau des staatlichen geodätischen Netzes der UdSSR“, hrsg. 1939 und gemäß den vorherigen Anweisungen sollte Folgendes befolgt werden:

a) wenn der erhaltene Mittelpunkt des geodätischen Punktes in einer Tiefe von 80 - 180 verlegt wird cm, dann wird über einem solchen Mittelpunkt ein Betonanker mit den Maßen 50×50×20 angebracht cm mit einer Aussparung, in der ein Stahlbetonpylon mit einem Querschnitt von 18×18 auf Zementmörtel befestigt wird cm und Höhe 20 - 120 cm mit einer Markierung am oberen Rand in einer Tiefe von 50 - 60 cm von der Erdoberfläche; Oberhalb der Markierung wird ein Beton-Kennzeichnungsmast angebracht (siehe Abb. 5). V, Anhang 5 „Anleitung“).

b) wenn das erhaltene Zentrum in einer Tiefe von 60 - 80 liegt cmÜber der Mitte wird ein Monolith mit den Maßen 50×50×20 gelegt cm mit Marke am oberen Rand; Über dem Monolithen ist ein Beton-Kennzeichnungspfahl angebracht (siehe Abb. 5). B, Anhang 5 „Anleitung“).

c) wenn das wiederhergestellte Zentrum in einer Tiefe von bis zu 60 liegt cm, dann wird über einem solchen Zentrum ein konkreter Kennzeichnungsmast installiert (siehe Abb. 5). A, Anhang 5 „Anleitung“).

Der Arbeitsauftrag kann die Einrichtung von Zentren anderer Art an Punkten und die Wiederherstellung von ORPs vorsehen, die in den „Anweisungen“ nicht vorgesehen sind und die Sicherheit des Punktes für lange Zeit und die Unveränderlichkeit der Referenzrichtungen gewährleisten .

19. Beim Verlegen eines neuen oberen Mittelpunkts ist es notwendig, die Markierung mit einem Lot genau über der Markierung des alten Mittelpunkts festzulegen und den Höhenabstand zwischen den Mittelpunkten mit einer Genauigkeit von mindestens 5 zu messen mm und berechnen Sie die Höhe des neuen Zentrums über dem Meeresspiegel.

20. Bei der Wiederherstellung geodätischer Punkte müssen alle verbleibenden Zeichen repariert werden, um die Möglichkeit der Durchführung von Winkelmessungen sicherzustellen.

Anstelle von maroden Schildern, die nicht repariert werden können, und an Stellen, an denen die Schilder nicht erhalten sind, werden in der Regel neue Pyramiden (Metall, Stahlbeton oder Holz) mit einer Höhe von 4 – 5 errichtet M.

In diesem Fall sollten die Visierstrahlen vom Mittelpunkt des Punktes auf dem ORP nicht näher als 10 passieren cm von den Wegweisern.

21. In einigen Gebieten können Aufträge zur Wiederherstellung geodätischer Punkte den Bau neuer Schilder als Ersatz für verfallene Schilder und die Reparatur bestehender Schilder umfassen, mit der Erwartung, die Sichtbarkeit in allen zuvor vorhandenen Richtungen des geodätischen Netzes wiederherzustellen.

22. Der Auftragnehmer muss die Höhen von reparierten und neu errichteten Schildern an wiederhergestellten geodätischen Punkten messen und die Messergebnisse in Karten für die Vermessung und Wiederherstellung von geodätischen Punkten festhalten.

23. Bei der Wiederherstellung der PIU ist Folgendes zu beachten:

a) Wenn am geodätischen Punkt die ORPs nicht erhalten geblieben sind oder die Installation der erhaltenen ORPs nicht den Anforderungen des § 18 „Anweisungen“ entspricht, müssen die ORPs bei der Wiederherstellung des geodätischen Punktes gemäß den installierten und neu definierten ORPs installiert und neu definiert werden Anforderungen der §§ 18, 56, 107 und 108 „Anleitungen“.

Gleichzeitig ist die Installation von ORP auf Ackerflächen, in der Nähe von Baustellen, Steinbrüchen und an anderen Orten, an denen ihre Sicherheit für lange Zeit nicht gewährleistet ist, nicht gestattet.

b) in einigen Fällen, wenn es aufgrund der Geländebedingungen nicht möglich ist, die PIU in der in der Anleitung angegebenen Entfernung vom geodätischen Punkt zu installieren, oder wenn sich der geodätische Punkt in einem schwer zugänglichen Gebiet befindet, die PIU ist möglicherweise nicht installiert. In diesen Fällen muss vom wiederhergestellten geodätischen Punkt aus die Sicht auf mindestens 2 benachbarte geodätische Punkte gewährleistet sein.

c) Wenn am wiederhergestellten geodätischen Punkt nur noch ein ORP verbleibt, wird der zweite neu installiert und Winkel und Entfernungen werden an beiden ORPs gemessen.

d) Wenn beide ORPs an einem geodätischen Punkt erhalten bleiben, wird zur Überprüfung der Unveränderlichkeit ihrer Position und der Genauigkeit der Identifizierung eine Kontrollmessung des Winkels zwischen ihnen durchgeführt, deren Ergebnisse nicht von denen abweichen sollten Daten im Koordinatenkatalog geodätischer Punkte um mehr als 10ʹʹ. Ist diese Anforderung nicht erfüllt, werden die Winkel und Abstände an beiden ORPs erneut gemessen.

24. Entfernungen zu Orientierungspunkten, sowohl zu neuen als auch zu bestehenden, werden direkt oder analytisch gemessen, wobei eine zuverlässige Kontrolle obligatorisch ist. Abweichungen zu Kontrollmessungen oder zu den im Katalog angegebenen Daten sollten 1/500 der gemessenen Distanz nicht überschreiten.

25. Richtungswinkel auf dem ORP werden aus den Seiten des staatlichen geodätischen Netzes der Klassen 1, 2, 3 und 4 oder aus astronomischen Beobachtungen mit Standardfehlern von ±5 - 7ʹʹ bestimmt.

In einigen Gebieten kann der Auftrag zur Wiederherstellung geodätischer Punkte die Bestimmung von Richtungswinkeln auf dem ORP durch Gyrotheodoliten mit Standardfehlern von ±10 - 15ʹʹ vorsehen.

26. Winkelmessungen bei der Bestimmung von Richtungswinkeln auf dem ORP von den Seiten des Netzwerks werden gemäß den Anforderungen der §§ 107 und 108 „Anweisungen“ durchgeführt.

Gleichzeitig dürfen für wiederhergestellte geodätische Punkte ausnahmsweise Richtungswinkel bestimmt werden

ORP aus einer anfänglichen* Richtung. In diesem Fall müssen die Ergebnisse der Bestimmung der Richtungswinkel mit einer Genauigkeit von etwa 15 Zoll mithilfe eines Gyrotheodoliten kontrolliert werden, indem ein Winkelpfad vom nächstgelegenen Punkt festgelegt wird, oder anhand astronomischer Beobachtungen.

*Die Ausgangsrichtungen zur Bestimmung der Richtungswinkel auf dem ORP sind die Seiten der Triangulation und Polygonometrie der Klassen 1, 2, 3 und 4, entlang derer bei der Entwicklung des geodätischen Netzes Winkelmessungen durchgeführt wurden.

27. Bei der Bestimmung von Richtungswinkeln auf dem ORP aus astronomischen Beobachtungen wird der astronomische Azimut am geodätischen Punkt nur an einem ORP bestimmt und die Orientierung aus Winkelmessungen in drei Schritten an den zweiten übermittelt.

28. Die äußere Gestaltung der wiederhergestellten geodätischen Punkte und ihr ORP werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der §§ 56 und 60 „Anleitung“ gebracht.

29. Die Ergebnisse der linearen, Winkel- und astronomischen Messungen, die bei der Wiederherstellung geodätischer Punkte durchgeführt werden, werden in den entsprechenden Feldtagebüchern aufgezeichnet und die erforderlichen Berechnungen werden in Notizbüchern oder auf speziellen Formularen durchgeführt.

Feldbücher werden mit der zweiten Hand überprüft und Berechnungen mit beiden Händen durchgeführt. In diesem Fall sollte besonderes Augenmerk auf die Richtigkeit der Berechnungen der Richtungswinkel auf dem ORP und der Höhen über dem Meeresspiegel für Punkte gelegt werden, an denen die Zentren neu verlegt werden.

Die resultierenden Daten (Höhe des Schildes, Höhe des Punktes über dem Meeresspiegel, Richtungswinkel und Entfernungen zum ORP) werden in die entsprechenden Spalten der Karten zur Vermessung und Wiederherstellung geodätischer Punkte eingetragen.

30. Alle wiederhergestellten geodätischen Punkte werden einer Sicherheitsüberwachung gemäß den Anforderungen der „Anleitung zum Schutz geodätischer Zeichen“ unterzogen.

31. Nach Abschluss der Feldarbeiten legt die Organisation (Ausführende), die die Aufgabe der Wiederherstellung geodätischer Punkte durchgeführt hat, die folgenden Materialien zur Lieferung vor:

a) Karten zur Vermessung und Wiederherstellung geodätischer Punkte, in Ordnern entlang von Trapezen im Maßstab 1:200.000 gebunden;

b) Protokolle zur Bestimmung von Richtungswinkeln und Entfernungen zum ORP;

c) Blätter zur grafischen Definition von Reduktionselementen;

d) Materialien zur Berechnung von Richtungswinkeln auf dem ORP;

e) ein Diagramm der vermessenen und restaurierten geodätischen Punkte, erstellt auf topografischen Karten im Maßstab 1:100.000 – 1:500.000 (abhängig von der Punktdichte);

f) eine Liste der vermessenen und restaurierten geodätischen Punkte (Anlage 3) für jedes Trapez im Maßstab 1:200000;

g) ein Bericht über die durchgeführten Arbeiten zur Wiederherstellung geodätischer Punkte.

Die in den Absätzen „d“, „f“ und „g“ aufgeführten Dokumente werden in dreifacher Ausfertigung erstellt. Einer von ihnen wird an die Gebietsinspektion der staatlichen geologischen Aufsicht der GUGK geschickt, der zweite an das Hauptquartier des Militärbezirks, auf dessen Territorium die Arbeiten durchgeführt wurden, und der dritte wird zusammen mit allen anderen Materialien dorthin geschickt das Unternehmen GUGK (zum geodätischen Teil der militärisch-technischen Zusammenarbeit), das mit der Aktualisierung der Kataloge der geodätischen Koordinatenpunkte für dieses Gebiet betraut ist.

Alle aufgeführten Materialien werden bis zur Veröffentlichung aktualisierter Koordinatenkataloge geodätischer Punkte aufbewahrt und anschließend in der vorgeschriebenen Weise vernichtet.

IV. INSPEKTION UND RESTAURIERUNG VON SCHILDERN
STAATLICHES NIVEAUNETZ DER UDSSR

32. Zu den Zeichen des staatlichen Nivelliernetzes der UdSSR gehören grundlegende Benchmarks, gewöhnliche Boden-Benchmarks und Wand-Benchmarks sowie Marken, die hinsichtlich der Definitionsgenauigkeit die Anforderungen von „“ erfüllen.

33. Bei der Inspektion und Restaurierung eines Nivellierschildes werden folgende Arbeiten durchgeführt:

Ein Schild auf dem Boden finden und seinen Zustand prüfen;

Abdeckung der Qualitäten und freiliegenden Teile von Metallrohren von Bodenbenchmarks mit Korrosionsschutzisolierung;

Erneuerung der äußeren Gestaltung des Schildes gemäß den Anforderungen der aktuellen „Anleitung zur Nivellierung der Klassen I, II, III und IV“

Korrektur der Beschreibung des Standorts des Schilds, um Änderungen im Gebiet zu berücksichtigen, die seit seiner Errichtung oder einer früheren Vermessung und Restaurierung aufgetreten sind.

34. Wenn bei der Prüfung einer Betonfundamentmarkierung die Hauptmarkierung verloren geht, die Kontrollmarkierung jedoch erhalten bleibt, gilt die Markierung als erhalten.

In diesem Fall unterliegt die grundlegende Benchmark einer Reparatur mit der Festlegung der Hauptmarke und der Feststellung ihrer Überschreitungen gegenüber der Kontrollmarke und der Satelliten-Benchmark.

Die Überschreitung wird durch Nivellierung an zwei Horizonten auf beiden Seiten der Latte mit einem Fehler von nicht mehr als 1 bestimmt mm.

35. Nivellierschilder gelten als verloren, wenn offensichtliche Anzeichen ihrer Zerstörung gefunden werden (anstelle des Schildes wurde ein Bauwerk errichtet, eine Grube gegraben usw.) sowie wenn die Position des Schildes gestört wurde ( ein Rohr ist verbogen, die Befestigung eines Wandschildes ist zerstört, eine Markierung ist abgebrochen usw.) usw.).

Liegen keine offensichtlichen Anzeichen einer Zerstörung des Schildes vor, konnte diese jedoch nicht festgestellt werden, so trifft der Partei- (Abteilungs-) Leiter die Entscheidung, die Arbeiten zur Auffindung des Schildes einzustellen, auf der Grundlage einer persönlichen Besichtigung des Standortes. In diesem Fall gilt das Nivellierschild als nicht gefunden, ist aber nicht aus dem Katalog ausgeschlossen.

36. Nach Abschluss der Feldarbeiten zur Vermessung und Wiederherstellung der Zeichen des staatlichen Nivelliernetzes legt die Organisation, die diese Arbeiten durchgeführt hat, die folgenden Materialien zur Lieferung vor:

Liste der begutachteten und restaurierten Nivelliertafeln (Anlage 3);

Ein Diagramm der vermessenen und restaurierten Nivelliertafeln, erstellt auf topografischen Karten im Maßstab 1:100.000 – 1:500.000;

Bericht über die durchgeführten Arbeiten zur Inspektion und Wiederherstellung von Nivellierschildern.

Alle aufgeführten Dokumente werden in dreifacher Ausfertigung erstellt und jeweils in einer Kopie an die Gebietsinspektion der Staatlichen Geologischen Inspektion der GUGK, an das Hauptquartier des Militärbezirks, in dessen Gebiet die Arbeiten durchgeführt wurden, und an das GUGK-Unternehmen (an die Geodätische) gesendet Teil des Wehrtechnischen Dienstes), der mit der Aktualisierung der Höhenkataloge von Nivelliertafeln betraut ist.

ANWENDUNGEN

Anhang 1

(Vorderseite der Karte)

Karte zur Vermessung und Wiederherstellung eines geodätischen Punktes

Iwanowka,

dv. Fest.

Metall, Fest

M-37-38-V

M-37-VII

Katalog-Nr.

Artikelname

Zeichentyp

Schildhöhe

Center-Typ

Höhe über dem Meeresspiegel Meere

Trapez

Ergebnisse der Standortbegehung

Ergebnisse der Elementwiederherstellung

Nicht installiert

Identifikationsstab

Über dem neuen Monolith I ist ein Stahlbetonpfeiler 12×12´70 cm installiert

Verloren

Monolith I

Direkt über dem alten Monolith III wurde ein neuer Monolith 50x50x20 cm verlegt

Der obere Teil mit dem Stempel ist zerstört

Monolith II

Der erhaltene Monolith III des alten Zentrums wurde übernommen

Monolith III ist erhalten geblieben. Monolith IV wurde nicht geöffnet

Monolith III und IV

Monolith III ist Monolith IV des alten Zentrums

Dv. Die Pyramide ist baufällig und muss abgerissen werden

Außenschild

Das alte Schild wurde abgerissen. Metallpyramide montiert

Op. die Säule fehlt. Das Zentrum ist erhalten geblieben. Der Graben muss erneuert werden

Ein Identifikationsmast wurde installiert. Wieder aufgenommen, Graben

Verloren

Neues ORP gebaut

Die Gräben sind gepflügt und müssen saniert werden

Außendesign

Die Gräben wurden wiederhergestellt.

Über der Mitte wurde ein Hügel errichtet

Arbeiten zur Inspektion und Wiederherstellung des Punktes

(Name der Organisation)

Artikelnamen

Kirsche, Fest. 3 Klassen

Alekseevka, Pir. 2 Klassen

ORP-1

ORP-2

Richtungswinkel

217°28ʹ11ʹʹ

296°30ʹ54ʹʹ

303°24ʹ47ʹʹ

317°53ʹ56ʹʹ

Mess. Richtung

0° 0ʹ 0ʹʹ

79°02ʹ44ʹʹ

85°56ʹ23ʹʹ

100°25ʹ30ʹʹ

M + Θ s

M + Θ r

(c + r + δ)

(c + r + δ) 0

Führen. Richtung

79 02 45

85 56 37

100 25 46

217 28 11

217 28 09

(α - M)vgl.

217 28 10

Informationen zur Umbuchung des Centers
und andere Kommentare

Notiz. In den Spalten: Art des Zeichens, Höhe des Zeichens, Art des Zentrums und Höhe über dem Meeresspiegel gibt der Zähler Informationen aus dem Koordinatenkatalog der geodätischen Punkte an, und der Nenner gibt die Informationen an, die als Ergebnis der Wiederherstellung des Punktes erhalten wurden.

Anlage 2

FINDEN DER ZENTREN GEODÄTISCHER PUNKTE
ANALYTISCH

1. Der Mittelpunkt eines geodätischen Punktes kann auf dem Boden gefunden werden:

Ein überlebender Orientierungspunkt (ORP) oder ein sichtbarer geodätischer Punkt;

Nach zwei überlebenden ORPs oder zwei sichtbaren geodätischen Punkten;

Nach drei sichtbaren geodätischen Punkten.

In diesem Fall wird die ungefähre Position des Zentrums analytisch ermittelt. Anschließend wird das Zentrum mithilfe einer Sonde (einem geschärften Metallstab) oder durch Ausheben des Bodens mit einer Schaufel ermittelt.

2. Wenn ein Orientierungspunkt auf dem Boden verbleibt A, dann die Aufgabe, den Mittelpunkt des Punktes zu finden R wird in der folgenden Reihenfolge gelöst (Abb. 1). Am Boden, in der Nähe von Punkt P, wird ein Hilfspunkt ausgewählt R, zu dem der Azimut durch einen Gyrotheodoliten oder aus astronomischen Beobachtungen bestimmt wird A ARʹ, Richtungen ARʹ. Die Konvergenz der Meridiane ϒ für den Punkt wird berechnet R und unter Berücksichtigung der Konvergenz der Meridiane für Punkte A Und R der Formel zufolge ungefähr gleich

Wo α AR-Richtungsrichtungswinkel AR, ausgewählt aus dem Koordinatenkatalog geodätischer Punkte.

Am Referenzpunkt A Es wird ein Theodolit installiert und mit seiner Hilfe am Boden ein Winkel β konstruiert (die Richtung wird als Ausgangsrichtung angenommen). ARʹ) wird das Theodolitrohr auf den Punkt gerichtet R. Um den Standort eines Artikels zu finden R Auf dem Boden ist in dieser Richtung die Entfernung aufgetragen AR, entnommen aus dem Koordinatenkatalog geodätischer Punkte.

Reis. 1. Den Mittelpunkt eines Punktes mithilfe eines Referenzpunkts ermitteln

Reis. 2. Den Mittelpunkt eines Punktes mithilfe eines sichtbaren geodätischen Punktes ermitteln

Die Genauigkeit der Bestimmung des Mittelpunkts eines Punktes auf dem Boden hängt von der Genauigkeit ab, mit der die Entfernung angegeben wird AR im Katalog,

3. Wenn auf dem Gelände keine Orientierungspunkte erhalten sind, wird auf dem Gelände ein Hilfspunkt Pʹ ausgewählt, von dem aus Sicht auf den geodätischen Punkt K besteht, und die Aufgabe besteht, den Mittelpunkt des Punktes zu finden R wird wie folgt gelöst (Abb. 2).

Der zweite Hilfspunkt ist ausgewählt Q so dass der Punkt von dort aus sichtbar ist K und damit die Linie P'Q möglichst senkrecht zur Linie stand РʹK und betrug mindestens 1/10 seiner Länge. Im Dreieck PʹKQ Es werden die Winkel β und ϒ sowie die Basis gemessen S = PʹQ mit einem relativen Fehler von nicht mehr als 1:1000. Anhand dieser Daten wird die Leitungslänge berechnet РʹK.

Dann an der Stelle R Gyrotheodolit oder aus astronomischen Beobachtungen wird der Richtungsazimut bestimmt РʹK und daraus wird der Richtungswinkel dieser Richtung berechnet. Nach Richtungswinkel und Linienlänge РʹK Die Koordinaten des Hilfspunkts werden berechnet R, wonach der Richtungswinkel der Richtung vom Punkt aus aus der Lösung des inversen geodätischen Problems berechnet wird R pro Punkt R und der Abstand zwischen ihnen.

Durch Richtungswinkel РʹK Und РʹР Es wird der Winkel δ berechnet, der mit einem Theodoliten auf dem Boden aufgetragen wird (als Ausgangsrichtung wird die Richtung genommen). РʹK) und durch die berechnete Entfernung РʹР In dieser Richtung wird die Position des gewünschten Punktes gefunden R.

4. Wenn zwei Orientierungspunkte auf dem Boden verbleiben A Und IN, zwischen denen gegenseitige Sichtbarkeit besteht, dann die Aufgabe, den Mittelpunkt des Punktes zu finden R wird wie folgt gelöst (Abb. 3).

Es entstehen Differenzen in den Koordinaten von Punkten A Und IN und daraus wird der Richtungswinkel vom Punkt aus berechnet A pro Punkt IN nach der Formel:

Anschließend wird mit einem Theodoliten ein Winkel ϒ auf dem Boden konstruiert, wobei die ursprüngliche Richtung vom Punkt übernommen wird A pro Punkt IN, und somit wird die Richtung vom Punkt aus gefunden A pro Punkt R. In dieser Richtung ist die Distanz aufgetragen S 1 Angabe des Standorts des gesuchten Elements. Zur Kontrolle wird am Punkt der Winkel β konstruiert IN und nach Entfernung S 2 ist die Position des Mittelpunkts des Punktes R.

5. In der Nähe des Ortes, an dem sich das gesuchte Zentrum befinden soll, sind vom Boden aus zwei geodätische Punkte sichtbar A Und IN, dann die Aufgabe, den Mittelpunkt des Punktes zu finden R wird wie folgt gelöst (Abb. 4). Es werden zwei Hilfspunkte ausgewählt R Und Q damit der Punkt Q richten Sie sich strikt nach der Richtung R'A. Die Basis wird s 1 = gemessen P'Q und Winkel β und ϒ. Aus einem Dreieck PʹQB Und RʹAV folgende Größen werden berechnet:

Dann wird der Richtungswinkel ermittelt VRʹ

Nach Koordinaten des Hilfspunkts R und Punkt R der Abstand zwischen ihnen und der Richtungswinkel der Richtung werden berechnet РʹР, sowie der Winkel o als Differenz der Richtungswinkel α P'P und α P'B. Anschließend wird mit einem Theodolit der Winkel δ am Boden konstruiert, wobei als Ausgangsrichtung angenommen wird RʹV, und nach Entfernung РʹР sei die Position des gewünschten Mittelpunkts des Punktes R.

6. Wenn in der Nähe des Ortes, an dem das gesuchte Zentrum liegen soll, drei geodätische Punkte vom Boden aus sichtbar sind A, IN Und MIT(Reis . 5), um dann den Mittelpunkt des Punktes P zu finden, wird ein Hilfspunkt ausgewählt R und seine Koordinaten werden durch Resektion bestimmt. Basierend auf den erhaltenen Koordinaten des Punktes R, Koordinaten eines der geodätischen Punkte (z. B. Punkt A) und Punkt R Richtungswinkel α werden berechnet P'A und α P'P, aus deren Differenz der Winkel berechnet wird ARR, gleich (α + β + ξ). Aus der Lösung des inversen geodätischen Problems wird die Entfernung vom Punkt ermittelt R darauf hinweisen R.

Anschließend wird es mit einem Theodolit an einem Punkt aufgebaut R Ecke ARR und nach Entfernung РʹР Die Position des gewünschten Mittelpunkts des Punktes wird gefunden R.

Reis. 5. Ermitteln des Mittelpunkts eines Punktes mithilfe von drei sichtbaren geodätischen Punkten

Anhang 3

AUFFÜHREN
vermessene und restaurierte geodätische Punkte
Trapez M-42-VI

Feldarbeiten wurden am ________________________________________ im Jahr 197_ durchgeführt.

(Name der Firma)

Katalog-Nr.

Name des Artikels, Art des Schildes, seine Höhe, Art der Mitte und Stempelnummer nach der Restaurierung des Artikels

Höhe in M nachdem der Punkt wiederhergestellt wurde

Richtungswinkel und Entfernungen zu wiederhergestellten ORPs

M-42-11-A

Gregans, Metall, Fest. 4.2 M

Center 7op (Nr. 2160)

Rudinskaya, Zeichen. 16.3 M

Mitte 2op

Protokoll (Punktmittelpunkt verloren)

…………………………………………………………………………………………..

……………..

…………………..

…………….

Anmerkungen: 1. In der Liste werden geodätische Punkte in aufsteigender Reihenfolge der Nomenklatur zu Trapezen im Maßstab 1:50000 gruppiert, und innerhalb des Trapezes werden die Punkte nach abnehmenden Abszissenwerten angeordnet,

2. Die Klasse der Triangulation (Polygonometrie), die gemäß den Anforderungen der „Grundlegenden Bestimmungen von 1954 – 1961“ durchgeführt wird, wird in arabischen Ziffern (1, 2, 3, 4) und gemäß den „Grundlegenden Bestimmungen“ angegeben ” von 1939 – in römischen Ziffern (I, II, III, IV).

Anhang 4

AUFFÜHREN
vermessene und restaurierte Nivellierschilder

(Name des Arbeitsbereichs

___________________________________________________________________________

mit einer Liste der Nomenklaturen von Trapezen im Maßstab 1:200000)

Feldarbeiten wurden am __________________________________________ im Jahr 197_ durchgeführt.

(Name der Firma)

Zeichentyp, Markennummer, Klasse, Verlegejahr.

Tr. Maßstab 1:100000

Beschreibung der Schildposition

1. Informationen über den Zustand des Schildes.

2. Arbeiten Sie daran, das Schild wiederherzustellen

Beschreibung der Schildposition korrigiert

III-Klasse-Linie von Gr. rp. 217 bis Gr. rp. 1121

Shchebrovo, Dorf, 253 M M südlich der ersten Straße

1. Der Rapper ist in gutem Zustand

2. Die Steigung und die Oberseite des Rohres werden von Rost gereinigt und mit Bitumenlack beschichtet. Der Graben wurde erneuert, ein Markierungspfahl wurde installiert

Dorf Shchebrovo, 117 M südwestlich davon an der Kreuzung der Straßen Ilyino-Log und Shchebrovo-Klin bei 7 M südlich der ersten Straße

Klin, Dorf, Schulgebäude, Nordseite bei 5,3 Möstlich der Erweiterung

1. Der Rapper ist in gutem Zustand

2. Von Rost gereinigt und mit Bitumenlack beschichtet

Klin, Dorf, Kindergartengebäude, Nordseite 8,6 M von der nordwestlichen Ecke des Gebäudes

Mit. Ozernoe, im Keller des Ladengebäudes 3.2 M rechts von der Haustür

1. Der Maßstab geht verloren, das Ladengebäude wird abgerissen

Anmerkungen: 1. Schilder entlang einzelner Nivellierlinien werden in der Liste in derselben Reihenfolge platziert, in der sie im Höhenkatalog der Nivellierschilder platziert sind.

2. Die Beschreibung des Standorts des Schildes wird anhand der Karte zusammengestellt.

Anhang 5

AKT
über die Lieferung eines geodätischen Punktes (Nivellierzeichen) an eine Kommunalbehörde
(Landnutzer) zur Überwachung der Sicherheit

Ich, der Unterzeichner ________________________________________________________________

(Vorname, Vatersname und Nachname des Zustellers,

___________________________________________________________________________

Position, Name der Einrichtung, Adresse)

Auf der Grundlage des Beschlusses des Ministerrats der UdSSR vom 31. Dezember 1951 Nr. 175 habe ich, der Unterzeichnete _____________________, zur Sicherheitsüberwachung eingereicht

___________________________________________________________________________

(Vorname, Vaters- und Nachname, Position, Name der Institution

Zur Sicherheitsüberwachung akzeptiert

akzeptiert)

geodätischer Punkt (Nivellierschild), gelegen _________________________

(Standort des Zeichens, sein Name, Markennummer, Klasse)

Das Gesetz wurde am „__“ __________ 197_ in drei Exemplaren verfasst, von denen eines aufbewahrt wird

___________________________________________________________________________

(Institution,

___________________________________________________________________________

der andere wurde übergeben ______________________________________________________________

(Vollständiger Name des Werkproduzenten)

der dritte wurde zur Gebietsinspektion der staatlichen Geoüberwachung der Hauptdirektion für Geodäsie und Kartographie des Ministerrats der UdSSR geschickt.

Notiz. Gemäß einem Gesetz können mehrere Punkte, die sich auf dem Territorium eines Landnutzers befinden, einer Sicherheitsüberwachung unterzogen werden.

(Rückseite der Handlung)

Zum Schutz geodätischer Zeichen

In Anbetracht der Bedeutung staatlicher Triangulations- und Nivellierungspunkte für die Volkswirtschaft und die Verteidigung des Landes. Der Ministerrat der UdSSR BESCHLIESST:

1. Permanente geodätische Zeichen (Triangulationszentren und Polygonometriepunkte, Markierungen und Nivelliermarken), die im Rahmen geodätischer Arbeiten festgelegt werden, gelten als von nationaler Bedeutung und unterliegen einem besonderen staatlichen Schutz.

Die Standorte, auf denen sich geodätische Zeichen befinden, gelten als der öffentlichen Nutzung entzogen.

2. Beauftragen Sie die Organisation mit der Überwachung der Sicherheit geodätischer Zeichen:

a) in Städten und Gemeinden – an Stadt- und Gemeinderäte der Abgeordneten der Werktätigen;

b) in ländlichen Gebieten - an ländliche Sowjets der Abgeordneten der Werktätigen;

c) auf Grundstücken, die für den Eisenbahn- und Wassertransport vorgesehen sind – an örtliche Organisationen von Departements, unter deren Zuständigkeit diese Grundstücke liegen;

d) in Staatswäldern – an örtliche Stellen des Forstministeriums der UdSSR.

3. Vorsätzliche Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl geodätischer Zeichen führen zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach dem Gesetz.

2. SCHILDERLAGESCHEMA (CROCKS)

Anhang 6

KONVENTIONELLE ZEICHEN FÜR DIE GESTALTUNG VON BERICHTSSYSTEMEN

1. Inspiziert und restauriert.

2. Verloren

Vorarbeit

Im Rahmen der Vorarbeiten werden folgende Materialien gesammelt und analysiert:

1. Landmanagementprojekt, Landinventarmaterialien;

2. Beschluss der Bezirks-, Stadt- (Siedlungs-) oder Landverwaltung über die Bereitstellung eines Grundstücks an einen Bürger oder eine juristische Person;

3. Kauf- und Verkaufsverträge sowie Informationen über sonstige Grundstücksgeschäfte;

4. Auszüge aus dem Grundbuchbuch;

5. Informationen über Grenzstreitigkeiten auf diesem Grundstück;

6. Zeichnen von Grenzen oder Katasterkarten (Plänen) mit den Grenzen des Grundstücks;

7. topografische Karten und Pläne;

8. Fotopläne und auf einen bestimmten Maßstab verkleinerte Fotografien;

9. Diagramme und Koordinatenlisten der GHS-Punkte;

10 Diagramme und Koordinatenlisten der obligatorischen Krankenversicherungspunkte;

11. Listen der Koordinaten der vom Landbewirtschaftungsprojekt betroffenen Grenzmarkierungen sowie die Entwurfskoordinaten des neu gebildeten oder umgestalteten Grundstücks;

12. Informationen über die Sonderregelung der Landnutzung.

Feldvermessung geodätischer Stützpunkte und Grenzmarkierungen

Um die Sicherheit der geodätischen Stützpunkte zu überprüfen, die vorteilhafteste Arbeitstechnologie auszuwählen und die Punkte des Stützgrenzennetzes zu platzieren, wird eine Felduntersuchung durchgeführt.

Die Ergebnisse der Untersuchung spiegeln sich im Staatlichen Geologischen Dienst, in den Systemen der obligatorischen Krankenversicherung oder in einer zuvor erstellten Zeichnung der Grundstücksgrenzen wider. Als Ergebnis der Felduntersuchung werden die Möglichkeiten des Einsatzes bestimmter Methoden und Instrumente zur Sicherung von Punkten der obligatorischen Krankenversicherung, Grenzzeichen und der Bestimmung ihrer Koordinaten geklärt.

Es wird ein Akt zur Überprüfung des Zustands der zuvor festgelegten Grenzmarkierungen des Grundstücks erstellt.

Ausarbeitung eines technischen Projekts

Die Landvermessung wird gemäß dem technischen Projekt durchgeführt, das Inhalt, Umfang, Arbeitskosten, erforderliche Materialien, geschätzte Kosten, Fristen und Sicherheitsvorkehrungen der Arbeiten begründet. Für jedes besiedelte Gebiet, jedes Feriendorf, jeden Gartenbaubetrieb (Partnerschaft) usw. wird ein technisches Projekt zur Landesvermessung erstellt.

Die Abgrenzung eines Grundstücks, das für die private Neben- und Datscha-Landwirtschaft und den Gartenbau vorgesehen ist, erfolgt gemäß den technischen Spezifikationen, die auf der Grundlage des technischen Entwurfs erstellt wurden.

Das technische Projekt zur Landvermessung wird vom Bezirks-(Stadt-)Ausschuss für Landressourcen und Landmanagement genehmigt. Es enthält:

1. Textteil;

2. grafische Materialien;

3. Kostenvoranschläge und Berechnungen der benötigten Materialien.

Der Textteil des technischen Projekts spiegelt wider:

1. Grundlage und Zweck der Arbeit;

2. Informationen über die geodätischen Grundlagen;

3. Informationen über bereits abgeschlossene Grenzarbeiten;

4. Technologie der geodätischen Arbeit und Sicherung neuer oder Wiederherstellung verlorener Grenzen;

6. Liste der Materialien, die dem Ausschuss für Landressourcen und Landmanagement vorzulegen sind.

Dem technischen Projekt liegt eine in arbeitsgerechtem Maßstab erstellte Lagezeichnung bei, auf der vorhandene und gestaltete Schilder dargestellt sind:

1. GHS- und obligatorische Krankenversicherungspunkte (OMZ);

2. Grenzzeichen;

3. Winkel- und Lineardaten für geodätische Messungen;

4. Namen und Nummern des abzugrenzenden und angrenzenden Grundstücks.

Auf der Trassierungszeichnung sind in roter Farbe die vorgesehenen PKV-Punkte und Grenzzeichen sowie deren Bezeichnungen dargestellt. Die Ausrichtungszeichnung kann auf einer Kopie einer zuvor erstellten Zeichnung der Grundstücksgrenzen oder einer Katasterkarte (Plan) erstellt werden, die auf einen für die Arbeit geeigneten Maßstab verkleinert ist.

1. Benachrichtigung von Personen, deren Rechte bei der Landvermessung beeinträchtigt werden könnten

Personen, deren Rechte bei der Vermessung beeinträchtigt werden können (Grundstückseigentümer, Grundeigentümer, Landnutzer und Pächter von Grundstücken, zuständige Regierungsbehörden und (oder) lokale Regierungsbehörden), werden spätestens 7 Kalendertage über den Zeitpunkt und die Uhrzeit der Arbeiten informiert vor Arbeitsbeginn. Ort der Befragung.

Bei der Erstellung einer Grundstückszeichnung sendet der Bauunternehmer zusätzlich schriftliche Anfragen über das Vorhandensein von Versorgungsleitungen anderer Personen auf dem Territorium der Grundstücksverwaltungseinrichtung und (oder) deren Sicherheit, Sanitärschutz und andere Zonen mit besonderen Bedingungen für die Landnutzung.

Mitteilungen über ein Treffen zur Einigung über die Lage der Grundstücksgrenzen (Anlage 2) werden den interessierten Parteien gegen Unterschrift oder auf andere Weise übermittelt, die die Tatsache und das Datum ihres Erhalts bestätigt (z. B. eine eingeschriebene Sendung mit dem Vermerk „Zustellen“) persönlich“, mit eingeschriebenen Empfangsbestätigungen direkt an den Adressaten).

Mitteilungen und Quittungen werden in zweifacher Ausfertigung erstellt, von denen eine der Grundstücksverwaltungsakte beigefügt wird.

An juristische Personen, staatliche Behörden und Kommunalverwaltungen gerichtete Mitteilungen werden an autorisierte Beamte weitergeleitet.

2. Festlegung der Grenzen des Landbewirtschaftungsobjekts vor Ort, deren Koordination und Sicherung durch Grenzzeichen

Bei der Festlegung der Grenzen eines Landbewirtschaftungsobjekts vor Ort, deren Koordination und Sicherung durch Grenzzeichen wird empfohlen, Folgendes zu berücksichtigen:

1. Die Festlegung der Grenzen eines Landverwaltungsobjekts vor Ort und deren Genehmigung erfolgen im Beisein von Personen, deren Rechte bei der Landvermessung beeinträchtigt werden können, oder von ihnen bevollmächtigten Personen (Vertretern) bei Vorliegen ordnungsgemäß ausgeführter Vollmachten Rechtsanwalt.

2. Vor dem Verfahren zur Genehmigung der Grenzen eines Grundstücksverwaltungsobjekts werden diese vorab auf dem Gelände gemäß den verfügbaren Informationen aus dem Landeskataster, der Grundstücksverwaltung, der Stadtplanungsdokumentation und (oder) anderen Informationen markiert.

3. Wenn eine der oben genannten Personen nicht zum Grenzgenehmigungsverfahren erscheint oder die Teilnahme am Grenzgenehmigungsverfahren verweigert (das Fehlen einer begründeten Ablehnung der Grenzgenehmigung), ist ihre Abwesenheit oder Weigerung, am Grenzgenehmigungsverfahren teilzunehmen im Grenzgenehmigungsgesetz festgehalten und entlang der Grundstücksgrenze des Objekts wird eine Vorvermessung durchgeführt. Innerhalb von dreißig Kalendertagen werden diesen Personen wiederholt Mitteilungen zugesandt, in denen die Frist für das Erscheinen zur Genehmigung angegeben oder eine begründete Ablehnung der Genehmigung von Grenzen auf der Grundlage der Ergebnisse der Vorbesichtigung dargelegt wird. Bei Nichterscheinen innerhalb der festgelegten Frist oder bei Nichterteilung einer begründeten Verweigerung der Genehmigung der Grenze gelten die Grenzen des Grundstücksverwaltungsobjekts als festgelegt. Streitigkeiten, die bei der Genehmigung von Grenzen entstehen, werden in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise behandelt.

4. Die Ergebnisse der Grenzgenehmigung werden in einem oder mehreren Genehmigungsakten für die Grenzen einer Grundstücksverwaltungseinrichtung dokumentiert, die von allen Teilnehmern des Grenzgenehmigungsverfahrens, einschließlich des Bauunternehmers, unterzeichnet werden. Form des Grenzgenehmigungsgesetzes (Anlage 3).

5. Das Verfahren zur Genehmigung von Grenzen (Grenzen) wird nicht durchgeführt, wenn im Landeskataster Informationen (Koordinaten von Grenzwendepunkten) enthalten sind, die es ermöglichen, ihre Position vor Ort mit einer den technischen Bedingungen und Anforderungen entsprechenden Genauigkeit zu bestimmen.

6. Die vereinbarten Grenzen des Landverwaltungsobjekts werden durch Grenzzeichen festgelegt, die auf dem Boden die Lage der Wendepunkte der Grenzen des Landverwaltungsobjekts aufzeichnen.

7. Es ist zulässig, die Grenze mit Grenzzeichen in Form von natürlichen oder künstlichen Gegenständen zu sichern, die die Festlegung des Wendepunkts der Grenze für die Dauer der Arbeiten gewährleisten (vorübergehendes Grenzzeichen) oder in Form eines künstlichen Gegenstands im Boden oder auf einer harten Oberfläche befestigt und gewährleistet die Konstanz der Lage des Wendepunkts der Grenze auf dem Boden des Grundstücksverwaltungsobjekts nach der Grundstücksverwaltung (langfristiges Grenzzeichen).

Die Notwendigkeit, langfristige Grenzmarkierungen festzulegen, wird vom Umfragekunden bestimmt. Er genehmigt auch die Art des Grenzzeichens anhand der vom Auftragnehmer empfohlenen Muster.

VORÜBERGEHENDE ANWEISUNGEN

ZUR INSPEKTION UND WIEDERHERSTELLUNG VON PUNKTEN
UND ZEICHEN DER STAATLICHEN GEODÄTIK

UND NIVELLIERUNGSNETZE DER UDSSR

GENEHMIGT
Leiter der Hauptabteilung Geodäsie und Kartographie

unter dem Ministerrat der UdSSR
und Leiter der Militärtopographischen Direktion des Generalstabs

Redaktions- und Verlagsabteilung des PTS
MOSKAU - 1970

I. Allgemeine Bestimmungen……………………………………………………………………………..

II. Vermessung von Punkten des staatlichen geodätischen Netzes der UdSSR………..

III. Wiederherstellung von Punkten des staatlichen geodätischen Netzes der UdSSR........

IV. Inspektion und Wiederherstellung von Zeichen des staatlichen Nivelliernetzes der UdSSR…………………………………………………………………………………….

ANHÄNGE

1. Karte der Vermessung und Wiederherstellung des geodätischen Punktes…………..

2. Finden der Mittelpunkte geodätischer Punkte mithilfe einer analytischen Methode ………

3. Liste der vermessenen und restaurierten geodätischen Punkte…………

4. Liste der untersuchten und restaurierten Nivellierschilder……………..

5. Der Akt der Übergabe des geodätischen Punktes (Nivellierzeichen) an den Ortsansässigen
Behörde (Landnutzer)
zur Überwachung der Sicherheit…………………………………………….

6. Konventionelle Zeichen für die Gestaltung von Meldesystemen…………………………….

ICH.ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Die Inspektion und Wiederherstellung von Punkten und Zeichen der staatlichen Geodäten- und Nivelliernetze der UdSSR erfolgt mit dem Ziel, ihre Sicherheit vor Ort zu überprüfen und sie in gutem Zustand für die Durchführung topografischer, geodätischer und technischer Vermessungsarbeiten zu erhalten im Interesse der Volkswirtschaft und der Landesverteidigung.

2. Die Feldarbeit zur Vermessung geodätischer Punkte besteht darin, Punkte am Boden zu finden und den Zustand ihrer Zentren, Schilder, Referenzpunkte (ORP) und ihres äußeren Designs festzustellen.

Die Wiederherstellung geodätischer Punkte umfasst die Durchführung aller erforderlichen Arbeiten, um ihre Zentren, Schilder, ORP und äußere Gestaltung mit den Anforderungen der „Anweisungen zum Aufbau des staatlichen geodätischen Netzes der UdSSR“ in Einklang zu bringen

Die Identifizierung neuer geodätischer Punkte als Ersatz für die verloren gegangenen Punkte ist nicht Teil der Wiederherstellungsarbeiten für Punkte und erfolgt gegebenenfalls an einem besonderen Auftrag, beispielsweise an der Verdichtung von Punkten des Landesgeodätischen Netzes.

3. Der Inspektion und Wiederherstellung unterliegen:

Punkte des staatlichen geodätischen Netzes der Klassen I, 2, 3 und 4, bestimmt gemäß den „Grundbestimmungen zum staatlichen geodätischen Netz der UdSSR“, hrsg. 1 Jahr;

Zeichen des staatlichen Nivelliernetzes der UdSSR der Klassen I, II, III und IV.

Darüber hinaus können Arbeitsaufträge eine vollständige oder teilweise Vermessung und Wiederherstellung von Punkten des geodätischen Netzes der Klassen II, III und IV vorsehen, die gemäß den Anforderungen der „Grundbestimmungen zum staatlichen geodätischen Netz der UdSSR“ festgelegt werden. Hrsg. 1939 und Punkte spezieller geodätischer Netze.

4. Die Vermessung und Wiederherstellung von geodätischen Punkten und Nivellierschildern in verschiedenen Regionen des Landes wird in regelmäßigen Abständen je nach den Bedürfnissen der Volkswirtschaft und den Verteidigungsbedürfnissen durchgeführt.

Die Reihenfolge und der Zeitpunkt dieser Arbeiten für bestimmte Gebiete werden durch die vereinbarten Pläne der Hauptdirektion für Geodäsie und Kartographie des Ministerrats der UdSSR und der Direktion für Militärtopographie des Generalstabs bestimmt.

5. Auf dem Territorium der Städte wird die Inspektion und Wiederherstellung von geodätischen Punkten und Nivellierschildern mindestens alle 5 Jahre von den Büros der Oberarchitekten oder den Abteilungen für öffentliche Versorgung der Exekutivkomitees der Stadträte durchgeführt.

6. Die Arbeiten zur Vermessung geodätischer Punkte und Nivellierschilder sowie deren Wiederherstellung sollten in der Regel gleichzeitig in einer Feldsaison durchgeführt werden. Es ist auch möglich, diese Arbeiten separat durchzuführen: In der ersten Periode der Feldsaison wird nur die Inspektion durchgeführt, in der zweiten die Restaurierung. In diesem Fall können Arbeiten zur Wiederherstellung von Punkten und Schildern einem anderen Auftragnehmer oder einer anderen Organisation anvertraut werden.

II. INSPEKTION DER STAATLICHEN PUNKTE
Geodätisches Netz der UdSSR

7. Der Feldarbeit zur Vermessung von Punkten des staatlichen geodätischen Netzes geht die Sammlung und Untersuchung von Materialien zur geodätischen Abdeckung des Arbeitsbereichs voraus.

Zu diesen Materialien gehören:

Koordinatenkataloge geodätischer Punkte;

Koordinatenlisten geodätischer Punkte, die nach der Veröffentlichung von Katalogen ermittelt wurden;

Listen von Koordinaten von Punkten spezieller geodätischer Netze, sofern die Aufgabe deren Untersuchung und Wiederherstellung vorsieht.

Basierend auf diesen Materialien werden alle geodätischen Punkte auf topografischen Karten im Maßstab I: 25.000 - 1: eingezeichnet und ihre technischen Daten (Name des Punktes, Klasse, Art und Höhe des Zeichens, Art des Zentrums, Entfernungen und Richtungswinkel) angegeben die ORP) werden in Vermessungs- und Sanierungskarten mit geodätischen Punkten (Anhang I) festgehalten.

Topografische Karten mit markierten geodätischen Punkten und in Karten aufgezeichneten technischen Daten zur Vermessung und Wiederherstellung geodätischer Punkte werden von den Ausführenden bei der Feldarbeit verwendet.

8. Feldarbeiten zur Vermessung geodätischer Punkte umfassen:

Auffinden von Punkten am Boden;

Inspektion von Punkten und Klärung des Zustands ihrer Außenschilder, Zentren, ORP und Außengestaltung;

Bearbeitung und Erstellung der Berichtsdokumentation basierend auf den Ergebnissen der Punkteinspektion.

9. Die Ermittlung der Lage eines Punktes erfolgt anhand einer topografischen Karte unter Verwendung äußerer, am Boden erhaltener Zeichen: durch ein äußeres Zeichen und, wenn kein Zeichen vorhanden ist, durch Spuren eines Grabens, durch einen Hügel über der Mitte oder durch ein Zentrum, das über den Boden hinausragt usw.

Wenn es nicht möglich ist, einen Punkt durch visuelle Inspektion des Gebiets zu finden, und es keine offensichtlichen Anzeichen einer Zerstörung seines Zentrums gibt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle anderen möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Mittelpunkt des vermessenen Punktes zu finden, einschließlich einer Befragung Anwohner und analytische Methoden zur Ermittlung der Mittelpunkte geodätischer Punkte, aufgeführt in Anhang 2.

10. Ein Punkt gilt als verloren, wenn offensichtliche Anzeichen einer Zerstörung seines Zentrums gefunden werden (an der Stelle des Punktes wurde ein Bauwerk errichtet, eine Grube gegraben usw.) oder wenn die Maßnahmen zur Auffindung des Zentrums nicht getroffen wurden nicht zu einem positiven Ergebnis geführt.

Im letzteren Fall trifft der Leiter der Partei (Abteilung) die Entscheidung, die Arbeit zur Ermittlung des Mittelpunkts eines Punktes einzustellen, auf der Grundlage einer persönlichen Besichtigung des Ortes des gesuchten Punktes und einer Analyse der Ergebnisse des Ausführenden Arbeit daran, seine Mitte zu finden.

11. Die Inspektion des Punktes beginnt nach Feststellung seiner genauen Lage mit der Feststellung des Zustands des Zentrums. Dazu wird die obere Mitte vorsichtig geöffnet, damit ihre Position nicht gestört wird. Wenn die Markierung in der oberen Mitte intakt ist, gilt das Objekt als erhalten. Das Öffnen der unteren Mitte erfolgt nur, wenn die obere Mitte fehlt oder ihre Markierung verloren gegangen ist.

12. Bei der Untersuchung eines erhaltenen äußeren Zeichens wird dessen Eignung für Beobachtungen festgestellt. Außenschilder, die nicht zur Beobachtung geeignet sind, unterliegen dem Abriss.

13. Bei der Untersuchung jedes erhaltenen geodätischen Punktes werden die Sicherheit der Orientierungspunkte und der Zustand ihrer Mittelpunkte und Identifikationsmasten überprüft.

Wenn es nicht möglich ist, die Lage von Orientierungspunkten anhand äußerer Zeichen zu identifizieren, werden sie analytisch anhand von Richtungswinkeln und Abständen vom Mittelpunkt des Punktes ermittelt.

14. Der Auftragnehmer trägt alle Informationen, die den Zustand des vermessenen Punktes und den Grad seiner Übereinstimmung mit den Anforderungen der „Anweisungen“ charakterisieren, in die „Karte für die Vermessung und Wiederherstellung eines geodätischen Punktes“ ein. Diese Informationen sollten prägnant und klar sein. Sollte in den dafür vorgesehenen Spalten der Karte nicht genügend Platz für die angegebenen Einträge vorhanden sein, werden auf der Rückseite zusätzliche Erläuterungen vermerkt.

Die ausgefüllte Karte muss umfassende Informationen über den Zustand des Gegenstands und die zur Bestimmung des Umfangs der Restaurierungsarbeiten erforderlichen Daten enthalten.

15. An den geodätischen Punkten, deren Mittelpunkte nicht gefunden werden konnten, werden Informationen über den Zustand ihrer Beschilderung, ORP und äußere Gestaltung nicht in die Karten zur Vermessung und Wiederherstellung geodätischer Punkte eingetragen. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass der Punkt verloren geht, und die Schlussfolgerung des Chefs, der die Entscheidung getroffen hat, die Arbeiten zur Suche nach dem Mittelpunkt des Punktes einzustellen, wird mit einer kurzen Darstellung der ergriffenen Maßnahmen wiedergegeben.

16. Ausführende (Organisationen) legen nach Abschluss des gesamten Arbeitsumfangs zur Inspektion und Wiederherstellung von Punkten gemäß Art. 31.

Wenn gemäß Art. 6 sieht der Auftrag die gesonderte Durchführung der Arbeiten zur Inspektion und Sanierung von Weichen vor, so legen die Auftragnehmer (Organisationen), die die Arbeiten zur Weicheninspektion abgeschlossen haben, folgende Unterlagen zur Lieferung vor:

Karten zur Vermessung und Wiederherstellung geodätischer Punkte, ausgefüllt gemäß Art. 7 und 14 (für jeden untersuchten Punkt);

Ein Diagramm der Ergebnisse der Vermessung geodätischer Punkte, erstellt auf einer topografischen Karte im Maßstab 1:: abhängig von der Punktdichte) mit darauf eingezeichneten erhaltenen und verlorenen Punkten;

Kurzbericht über die durchgeführten Arbeiten.

Diese Dokumente werden in einer Ausfertigung erstellt und sind für die Ausarbeitung technischer Projekte, die Planung und Durchführung von Arbeiten zur Wiederherstellung oder Verdickung von Punkten des staatlichen geodätischen Netzes in einem bestimmten Gebiet bestimmt.

III. WIEDERHERSTELLUNG STAATLICHER PUNKTE
Geodätisches Netz der UdSSR

17. Bei der Wiederherstellung von Punkten des Landesgeodätischen Netzes werden folgende Arbeiten durchgeführt:

Wiederherstellung der Mittelpunkte der Punkte und Installation von Markierungspfählen über den Mittelpunkten der Punkte, wo sie nicht erhalten geblieben sind;

Reparatur von Außenschildern und an Stellen, an denen die Schilder baufällig oder nicht mehr erhalten sind – Errichtung neuer Schilder;

Reparatur überlebender ORPs, Installation neuer ORPs als Ersatz für die verlorenen und Messung von Richtungswinkeln und Abständen auf ihnen;

Wiederherstellung des äußeren Designs geodätischer Punkte und ihres ORP;

Lieferung restaurierter Gegenstände zur Lagerung.

18. Beschädigte Zentren geodätischer Punkte, die gemäß den Anforderungen der „Grundlegenden Bestimmungen zum Aufbau des staatlichen geodätischen Netzes der UdSSR“ 1954-196] angelegt wurden, werden bei der Wiederherstellung in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Grundlagen gebracht Bestimmungen.

Bei der Wiederherstellung von Zentren, die gemäß den Anforderungen der „Grundlegenden Bestimmungen zum Aufbau des staatlichen geodätischen Netzes der UdSSR“, hrsg. 1939 und gemäß den vorherigen Anweisungen sollte Folgendes befolgt werden:

a) wenn der erhaltene Mittelpunkt des geodätischen Punktes in einer Tiefe von 80-180 liegt cm, Anschließend wird über einem solchen Mittelpunkt ein Betonanker mit den Maßen 50x50x20 angebracht cm mit einer Aussparung, in der ein Stahlbetonpylon mit einem Querschnitt von 18X18 auf Zementmörtel befestigt wird cm und Höhe 20-120 cm mit einer Markierung am oberen Rand in der Tiefe cm von der Erdoberfläche; Oberhalb der Markierung wird ein Beton-Kennzeichnungsmast angebracht (siehe Abb. 5). V, Anhang 5 „Anleitung“).

b) wenn das erhaltene Zentrum in einer Tiefe von 60–80 liegt cmÜber der Mitte wird ein Monolith mit den Maßen 50X50X20 gelegt cm mit Marke am oberen Rand; Über dem Monolithen ist ein Beton-Kennzeichnungspfahl angebracht (siehe Abb. 5 b, Anhang 5 „Anleitung“).

c) wenn das wiederhergestellte Zentrum in einer Tiefe von bis zu 60 liegt cm, dann wird über einem solchen Zentrum ein konkreter Kennzeichnungsmast installiert (siehe Abb. 5). A, Anhang 5 „Anleitung“).

Der Arbeitsauftrag kann die Einrichtung von Zentren anderer Art an Punkten und die Wiederherstellung von ORPs vorsehen, die in den „Anweisungen“ nicht vorgesehen sind und die Sicherheit des Punktes für lange Zeit und die Unveränderlichkeit der Referenzrichtungen gewährleisten .

19. Beim Verlegen eines neuen oberen Mittelpunkts ist es notwendig, die Markierung mit einem Lot genau über der Markierung des alten Mittelpunkts festzulegen und den Höhenabstand zwischen den Mittelpunkten mit einer Genauigkeit von mindestens 5 zu messen mm und berechnen Sie die Höhe des neuen Zentrums über dem Meeresspiegel.

20. Bei der Wiederherstellung geodätischer Punkte müssen alle verbleibenden Zeichen repariert werden, um die Möglichkeit der Durchführung von Winkelmessungen sicherzustellen.

Anstelle von heruntergekommenen Schildern, die nicht repariert werden können, und an Stellen, an denen die Schilder nicht erhalten sind, werden in der Regel neue Pyramiden (Metall, Stahlbeton oder Holz) mit einer Höhe von 4-5 gebaut M.

In diesem Fall sollten die Visierstrahlen vom Mittelpunkt des Punktes auf dem ORP nicht näher als 10 passieren cm von den Wegweisern.

21. In einigen Gebieten können Aufträge zur Wiederherstellung geodätischer Punkte den Bau neuer Schilder als Ersatz für verfallene Schilder und die Reparatur bestehender Schilder umfassen, mit der Erwartung, die Sichtbarkeit in allen zuvor vorhandenen Richtungen des geodätischen Netzes wiederherzustellen.

22. Der Auftragnehmer muss die Höhen von reparierten und neu errichteten Schildern an wiederhergestellten geodätischen Punkten messen und die Messergebnisse in Karten für die Vermessung und Wiederherstellung von geodätischen Punkten festhalten.

23. Bei der Wiederherstellung der PIU ist Folgendes zu beachten:

a) Wenn am geodätischen Punkt die ORPs nicht erhalten geblieben sind oder die Installation der erhaltenen ORPs nicht den Anforderungen des § 18 „Anweisungen“ entspricht, müssen die ORPs bei der Wiederherstellung des geodätischen Punktes gemäß den installierten und neu definierten ORPs installiert und neu definiert werden Anforderungen der §§ 18, 56, 107 und 108 „Anleitungen“.

Gleichzeitig ist die Installation von ORP auf Ackerflächen, in der Nähe von Baustellen, Steinbrüchen und an anderen Orten, an denen ihre Sicherheit für lange Zeit nicht gewährleistet ist, nicht gestattet.

b) in einigen Fällen, wenn es aufgrund der Geländebedingungen nicht möglich ist, die PIU in der in der Anleitung angegebenen Entfernung vom geodätischen Punkt zu installieren, oder wenn sich der geodätische Punkt in einem schwer zugänglichen Gebiet befindet, die PIU ist möglicherweise nicht installiert. In diesen Fällen muss vom wiederhergestellten geodätischen Punkt aus die Sicht auf mindestens 2 benachbarte geodätische Punkte gewährleistet sein.

c) Wenn am wiederhergestellten geodätischen Punkt nur noch ein ORP verbleibt, wird der zweite neu installiert und Winkel und Entfernungen werden an beiden ORPs gemessen.

d) Für den Fall, dass beide ORPs an einem geodätischen Punkt erhalten bleiben, wird zur Überprüfung der Unveränderlichkeit ihrer Position und der Genauigkeit der Identifizierung eine Kontrollmessung des Winkels zwischen ihnen durchgeführt, deren Ergebnisse nicht angezeigt werden sollten von den Angaben im Koordinatenkatalog geodätischer Punkte um mehr als 10" abweichen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden die Winkel und Abstände an beiden ORPs erneut gemessen.

24. Entfernungen zu Orientierungspunkten, sowohl zu neuen als auch zu bestehenden, werden direkt oder analytisch gemessen, wobei eine zuverlässige Kontrolle obligatorisch ist. Abweichungen zu Kontrollmessungen oder zu den im Katalog angegebenen Daten sollten 1/500 der gemessenen Distanz nicht überschreiten.

25. Richtungswinkel auf dem ORP werden von den Seiten des staatlichen geodätischen Netzes der Klassen 1, 2, 3 und 4 oder aus astronomischen Beobachtungen mit Standardfehlern von ±5 – 7“ bestimmt.

In einigen Gebieten kann der Auftrag zur Wiederherstellung geodätischer Punkte die Bestimmung von Richtungswinkeln auf dem ORP unter Verwendung von Gyrotheodoliten mit quadratischen Mittelfehlern von ±10 -15" vorsehen.

26. Winkelmessungen bei der Bestimmung von Richtungswinkeln auf dem ORP von den Seiten des Netzwerks werden gemäß den Anforderungen der §§ 107 und 108 „Anweisungen“ durchgeführt.

Gleichzeitig ist es für wiederhergestellte geodätische Punkte ausnahmsweise erlaubt, Richtungswinkel auf dem ORP aus einer ursprünglichen Richtung zu bestimmen. In diesem Fall müssen die Ergebnisse der Bestimmung der Richtungswinkel mit einer Genauigkeit von etwa 15 Zoll mithilfe eines Gyrotheodoliten, der Festlegung einer Winkelbahn vom nächstgelegenen Punkt oder anhand astronomischer Beobachtungen kontrolliert werden.

27. Bei der Bestimmung von Richtungswinkeln auf dem ORP aus astronomischen Beobachtungen wird der astronomische Azimut am geodätischen Punkt nur an einem ORP bestimmt und die Orientierung aus Winkelmessungen in drei Schritten an den zweiten übermittelt.

28. Die äußere Gestaltung der wiederhergestellten geodätischen Punkte und ihr ORP werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der §§ 56 und 60 „Anleitung“ gebracht.

29. Die Ergebnisse der linearen, Winkel- und astronomischen Messungen, die bei der Wiederherstellung geodätischer Punkte durchgeführt werden, werden in den entsprechenden Feldtagebüchern aufgezeichnet und die erforderlichen Berechnungen werden in Notizbüchern oder auf speziellen Formularen durchgeführt.

Feldbücher werden mit der zweiten Hand überprüft und Berechnungen mit beiden Händen durchgeführt. In diesem Fall sollte besonderes Augenmerk auf die Richtigkeit der Berechnungen der Richtungswinkel auf dem ORP und der Höhen über dem Meeresspiegel für Punkte gelegt werden, an denen die Zentren neu verlegt werden.

Die resultierenden Daten (Höhe des Schildes, Höhe des Punktes über dem Meeresspiegel, Richtungswinkel und Entfernungen zum ORP) werden in die entsprechenden Spalten der Karten zur Vermessung und Wiederherstellung geodätischer Punkte eingetragen.

30. Alle wiederhergestellten geodätischen Punkte werden einer Sicherheitsüberwachung gemäß den Anforderungen der „Anleitung zum Schutz geodätischer Zeichen“ unterzogen.

31. Nach Abschluss der Feldarbeiten legt die Organisation (Ausführende), die die Aufgabe der Wiederherstellung geodätischer Punkte durchgeführt hat, die folgenden Materialien zur Lieferung vor:

a) Karten zur Vermessung und Wiederherstellung geodätischer Punkte, gebunden in Ordner entlang von Trapezen im Maßstab 1:;

b) Protokolle zur Bestimmung von Richtungswinkeln und Entfernungen zum ORP;

c) Blätter zur grafischen Definition von Reduktionselementen;

d) Materialien zur Berechnung von Richtungswinkeln auf dem ORP;

e) ein Diagramm der vermessenen und restaurierten geodätischen Punkte, erstellt auf topografischen Karten im Maßstab 1:100000-1: abhängig von der Punktdichte);

f) eine Liste der vermessenen und restaurierten geodätischen Punkte (Anlage 3) für jedes Trapez im Maßstab 1:200000;

g) ein Bericht über die durchgeführten Arbeiten zur Wiederherstellung geodätischer Punkte.

Die in den Absätzen „d“, „f“ und „g“ aufgeführten Dokumente werden in dreifacher Ausfertigung erstellt. Eines davon wird an die Gebietsinspektion der staatlichen geologischen Aufsicht der GUGK geschickt, das zweite an das Hauptquartier des Militärbezirks, auf dessen Territorium die Arbeiten durchgeführt wurden, und das dritte zusammen mit allen anderen Materialien. wird an das GUGK-Unternehmen (an den geodätischen Teil des militärisch-technischen Dienstes) gesendet, das mit der Aktualisierung der Koordinatenkataloge geodätischer Punkte für dieses Gebiet beauftragt ist.

Alle aufgeführten Materialien werden bis zur Veröffentlichung aktualisierter Koordinatenkataloge geodätischer Punkte aufbewahrt und anschließend in der vorgeschriebenen Weise vernichtet.

IV. INSPEKTION UND RESTAURIERUNG VON SCHILDERN
STAATLICHES NIVEAUNETZ DER UDSSR

32. Zu den Zeichen des staatlichen Nivelliernetzes der UdSSR gehören grundlegende Richtwerte, gewöhnliche Bodenrichtwerte und Wandrichtwerte sowie Markierungen, die die Genauigkeit der Anforderungen der „Anweisungen für Nivellierklassen I, II, III und IV“ erfüllen.

33. Bei der Inspektion und Restaurierung eines Nivellierschildes werden folgende Arbeiten durchgeführt:

Ein Schild auf dem Boden finden und seinen Zustand prüfen;

Abdeckung der Qualitäten und freiliegenden Teile von Metallrohren von Bodenbenchmarks mit Korrosionsschutzisolierung;

Erneuerung der äußeren Gestaltung des Schildes gemäß den Anforderungen der aktuellen „Anleitung zur Nivellierung der Klassen I, II, III und IV“;

Korrektur der Beschreibung des Standorts des Schilds, um Änderungen im Gebiet zu berücksichtigen, die seit seiner Errichtung oder einer früheren Vermessung und Restaurierung aufgetreten sind.

34. Wenn bei der Prüfung einer Betonfundamentmarkierung die Hauptmarkierung verloren geht, die Kontrollmarkierung jedoch erhalten bleibt, gilt die Markierung als erhalten.

In diesem Fall unterliegt die grundlegende Benchmark einer Reparatur mit der Festlegung der Hauptmarke und der Feststellung ihrer Überschreitungen gegenüber der Kontrollmarke und der Satelliten-Benchmark.

Die Überschreitung wird durch Nivellierung an zwei Horizonten auf beiden Seiten der Latte mit einem Fehler von nicht mehr als 1 bestimmt mm.

35. Nivellierschilder gelten als verloren, wenn offensichtliche Anzeichen ihrer Zerstörung gefunden werden (anstelle des Schildes wurde ein Bauwerk errichtet, eine Grube gegraben usw.) sowie wenn die Position des Schildes gestört wurde ( ein Rohr ist verbogen, die Befestigung eines Wandschildes ist zerstört, eine Markierung ist abgebrochen usw.) usw.).

Liegen keine offensichtlichen Anzeichen einer Zerstörung des Schildes vor, konnte diese jedoch nicht festgestellt werden, so trifft der Partei- (Abteilungs-) Leiter die Entscheidung, die Arbeiten zur Auffindung des Schildes einzustellen, auf der Grundlage einer persönlichen Besichtigung des Standortes. In diesem Fall gilt das Nivellierschild als nicht gefunden, ist aber nicht aus dem Katalog ausgeschlossen.

36. Nach Abschluss der Feldarbeiten zur Vermessung und Wiederherstellung der Zeichen des staatlichen Nivelliernetzes legt die Organisation, die diese Arbeiten durchgeführt hat, die folgenden Materialien zur Lieferung vor:

Liste der begutachteten und restaurierten Nivelliertafeln (Anlage 3);

Schema der vermessenen und restaurierten Nivellierschilder, erstellt auf topografischen Karten im Maßstab 1::;

Bericht über die durchgeführten Arbeiten zur Inspektion und Wiederherstellung von Nivellierschildern.

Alle aufgeführten Dokumente werden in dreifacher Ausfertigung erstellt und jeweils in einer Kopie an die Gebietsinspektion der Staatlichen Geologischen Inspektion der GUGK, an das Hauptquartier des Militärbezirks, in dessen Gebiet die Arbeiten durchgeführt wurden, und an das GUGK-Unternehmen (an die Geodätische) gesendet Teil des Wehrtechnischen Dienstes), der mit der Aktualisierung der Höhenkataloge von Nivelliertafeln betraut ist.

ANHÄNGE

Anhang 1

(Vorderseite der Karte)

Karte zur Vermessung und Wiederherstellung eines geodätischen Punktes

A B C D E F G H I K

Katalog-Nr.

Artikelname

Typ
Zeichen

Schildhöhe

Center-Typ

Höhe über dem Meeresspiegel Meere

Trapez
1:50 000
1:

Ergebnisse der Standortbegehung

Ergebnisse der Elementwiederherstellung

Nicht installiert

Identifikationsstab

Über dem neuen Monolithen wird ein Stahlbetonpfeiler 12x12x70 cm installiertICH

Verloren

Monolith I

Direkt über dem alten Monolith wurde ein neuer Monolith 50x50x20 cm verlegtIII

Der obere Teil mit dem Stempel ist zerstört

Monolith II

Erhaltener Monolith akzeptiertIIIaltes Zentrum

MonolithIIIkonserviert.
Monolith
IV nicht geöffnet

Monolith III und IV

MonolithIIIdient als MonolithIValtes Zentrum

Dv. Die Pyramide ist baufällig. Abgerissen werden

Außenschild

Das alte Schild wurde abgerissen. Metallpyramide montiert

Op. Die Säule fehlt. Das Zentrum ist erhalten geblieben. Der Graben muss erneuert werden

Ein Identifikationsmast wurde installiert. Der Graben wurde wieder aufgenommen

Verloren

Neues ORP gebaut

Die Gräben sind umgepflügt und müssen erneuert werden

Extern
Dekor

Die Gräben wurden wiederhergestellt. Über der Mitte wurde ein Hügel errichtet

Arbeiten zur Inspektion und Wiederherstellung des Punktes

vollendet mit 19

Arbeitsausführender Abteilungsleiter

(Rückseite der Karte)

Berechnung der Richtungswinkel auf dem ORP

Zeitschrift zur Messung horizontaler Winkel Nr. 516

Zentrierblech Nr. 101, 102

IC 0,060 M Ir 0,178M

23000" 16000"

Kirsche,
Fest. 3 Klassen

Alekseevka,

Fest. 2 Klassen

ORP-ICH

ORP-2

Richtungswinkel

2170 28" 11"

2960 30" 54"

3030 24" 47"

3170 53" 56"

D, M

Mess. Richtung

00 0" 0"

790 02" 44"

850 56" 23"

1000 25" 30"

(c+r+)0

Führen. Richtung

85 56 37


Notiz. In den Spalten: Art des Zeichens, Höhe des Zeichens, Art des Zentrums und Höhe über dem Meeresspiegel gibt der Zähler Informationen aus dem Koordinatenkatalog der geodätischen Punkte an, und der Nenner gibt die Informationen an, die als Ergebnis der Wiederherstellung des Punktes erhalten wurden.

Anlage 2

FINDEN DER ZENTREN GEODÄTISCHER PUNKTE
ANALYTISCH

1. Der Mittelpunkt eines geodätischen Punktes kann auf dem Boden gefunden werden:

Ein überlebender Orientierungspunkt (ORP) oder ein sichtbarer geodätischer Punkt;

Nach zwei überlebenden ORPs oder zwei sichtbaren geodätischen Punkten;

Nach drei sichtbaren geodätischen Punkten.

In diesem Fall wird die ungefähre Position des Zentrums analytisch ermittelt. Anschließend wird das Zentrum mithilfe einer Sonde (einem geschärften Metallstab) oder durch Ausheben des Bodens mit einer Schaufel ermittelt.

2. Wenn ein Orientierungspunkt auf dem Boden verbleibt A, Dann besteht die Aufgabe darin, den Mittelpunkt des Punktes zu finden R wird in der folgenden Reihenfolge gelöst (Abb. 1). Auf dem Boden, in der Nähe des Punktes R, Hilfspunkt ausgewählt ist R", dessen Azimut durch einen Gyrotheodoliten oder aus astronomischen Beobachtungen bestimmt wird AAR" Richtungen AR". Die Konvergenz der Meridiane ϒ für den Punkt wird berechnet R und unter Berücksichtigung der Konvergenz der Meridiane für Punkte A Und R der Formel zufolge ungefähr gleich

https://pandia.ru/text/78/555/images/image022_1.gif" width="13" height="17 src=">

der Richtungsrichtungswinkel wird berechnet AR".

Dann wird der Winkel am Punkt berechnet A zwischen Richtungen zu einem Hilfspunkt R" und Punktmittelpunkt R nach der Formel

https://pandia.ru/text/78/555/images/image025_0.gif" width="28" height="23 src="> - Richtungsrichtungswinkel AR, ausgewählt aus dem Koordinatenkatalog geodätischer Punkte.

Am Referenzpunkt A Es wird ein Theodolit installiert und mit seiner Hilfe ein Winkel auf dem Boden konstruiert (die Richtung - AR"), Das Theodolitrohr wird auf den Punkt gerichtet R. Um den Standort eines Artikels zu finden R Auf dem Boden ist in dieser Richtung die Entfernung aufgetragen AR, entnommen aus dem Koordinatenkatalog geodätischer Punkte.

Von dort aus ist der geodätische Punkt sichtbar ZU, und die Aufgabe, den Mittelpunkt des Punktes zu finden R wird wie folgt gelöst (Abb. 2).

Der zweite Hilfspunkt ist ausgewählt Q so dass der Punkt von dort aus sichtbar ist ZU und damit die Linie P" Q möglichst senkrecht zur Linie stand R"K und betrug mindestens 1/10 seiner Länge. Im Dreieck P" KQ Winkel und ϒ werden gemessen, ebenso die Basis S= P" Q mit einem relativen Fehler von maximal 1:1.000. Anhand dieser Daten wird die Leitungslänge berechnet R"K.

Dann an der Stelle R" Gyrotheodolit oder aus astronomischen Beobachtungen wird der Richtungsazimut bestimmt R"K und daraus wird der Richtungswinkel dieser Richtung berechnet. Nach Richtungswinkel und Linienlänge R"K Die Koordinaten des Hilfspunkts werden berechnet R", Anschließend wird aus der Lösung des inversen geodätischen Problems der Richtungswinkel vom Punkt aus berechnet R" zum Punkt P und der Abstand zwischen ihnen.

Durch Richtungswinkel R"K Und R"R Es wird der Winkel berechnet, der am Boden mit einem Theodoliten konstruiert wird (die Richtung wird als Ausgangsrichtung genommen). R"K), und entsprechend der berechneten Entfernung R"R In dieser Richtung wird die Position des gewünschten Punktes gefunden R.

3. Wenn zwei Orientierungspunkte auf dem Boden verbleiben A und B, zwischen denen gegenseitige Sichtbarkeit besteht, dann die Aufgabe, den Mittelpunkt des Punktes zu finden R wird wie folgt gelöst (Abb. 3).

https://pandia.ru/text/78/555/images/image028_0.gif" width="224" height="23 src=">

https://pandia.ru/text/78/555/images/image030_0.gif" width="225" height="25 src=">

https://pandia.ru/text/78/555/images/image032_0.gif" width="121" height="47 src=">

Basierend auf dem erhaltenen Wert des Richtungswinkels und den bekannten Richtungswinkeln https://pandia.ru/text/78/555/images/image034_0.gif" width="31" height="23 src="> sind die Winkel berechnet nach den Formeln:

https://pandia.ru/text/78/555/images/image036_0.gif" width="107" height="23 src=">

Anschließend wird mit einem Theodoliten ein Winkel ϒ auf dem Boden konstruiert, wobei die ursprüngliche Richtung vom Punkt übernommen wird A zum Punkt B, und somit wird die Richtung vom Punkt gefunden A pro Punkt R. In dieser Richtung wird die Entfernung angegeben, die die Lage des gesuchten Punktes bestimmt. Zur Kontrolle wird der Winkel am Punkt aufgetragen IN und aus der Entfernung s2 wird wiederum die Lage des Mittelpunkts des Punktes P ermittelt.

5. In der Nähe des Ortes, an dem sich das gesuchte Zentrum befinden soll, sind vom Boden aus zwei geodätische Punkte sichtbar A Und IN, Dann besteht die Aufgabe darin, den Mittelpunkt des Punktes zu finden R wird wie folgt gelöst (Abb. 4). Es werden zwei Hilfspunkte ausgewählt R" Und Q damit der Punkt Q richten Sie sich strikt nach der Richtung R"A. Die Basis wird gemessen = P" Q und Winkel und ϒ. Aus einem Dreieck P" QB Und R "AB folgende Größen werden berechnet:

https://pandia.ru/text/78/555/images/image039_0.gif" width="107" height="47 src=">

Nach den Formeln:

https://pandia.ru/text/78/555/images/image043_0.gif" width="145" height="23 src=">

Nach Koordinaten des Hilfspunkts R" und Punkt R der Abstand zwischen ihnen und der Richtungswinkel der Richtung werden berechnet R"R, sowie der Winkel als Differenz zwischen Richtungswinkeln und . Anschließend wird mit einem Theodoliten ein Winkel auf dem Boden konstruiert, wobei als Ausgangsrichtung R"V, und nach Entfernung R"R sei die Position des gewünschten Mittelpunkts des Punktes R.

6. Wenn in der Nähe des Ortes, an dem das gesuchte Zentrum liegen soll, drei geodätische Punkte vom Boden aus sichtbar sind A, B und C (Abb. 5), um dann den Mittelpunkt des Punktes zu finden R ein Hilfspunkt ist ausgewählt R" und seine Koordinaten werden durch Resektion bestimmt. Basierend auf den erhaltenen Koordinaten des Punktes R", Koordinaten eines der geodätischen Punkte Abb. 5. Finden des Mittelpunkts eines Punktes (z. B. eines Punktes). A) und Punkt R Richtungswinkel werden berechnet und , aus der Differenz wird der Winkel berechnet AR"R, gleich Punkt R.

Anschließend wird es mit einem Theodolit an einem Punkt aufgebaut R" Ecke AR"R und nach Entfernung R"R Die Position des gewünschten Mittelpunkts des Punktes wird gefunden R.

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Katalog-Nr.

Name des Artikels, Schildtyp, Höhe, Mitteltyp und Stempelnummer nach der Restaurierung

Meine Körpergröße über dem Niveau beträgt M nach der Genesung

Richtungswinkel und Entfernungen zu wiederhergestellten ORPs

M-42-U-A

Gregans, Metall, Fest.
4,2 M

Center 7op (Nr. 000)

Rudinskaya, Zeichen. 16.3 M

Mitte 2op

Protokoll (Punktmitte (verloren)

……………………………

……………….

…………….

Hinweise: 1. In der Liste sind geodätische Punkte in aufsteigender Reihenfolge der Nomenklatur in Trapezen im Maßstab 1:50.000 gruppiert, und innerhalb des Trapezes sind die Punkte nach abnehmenden Abszissenwerten angeordnet.

2. Die Klasse der Triangulation (Polygonometrie), die gemäß den Anforderungen der „Grundlegenden Bestimmungen von 1939“ durchgeführt wird, wird in arabischen Ziffern (1, 2, 3, 4) und in Übereinstimmung mit den „Grundlegenden Bestimmungen“ von angegeben 1939 – in römischen Ziffern (I, II, III, IV).

Anhang 4

AUFFÜHREN
vermessene und restaurierte Nivellierschilder_________________________
(Name des Arbeitsbereichs

Auflistung der Nomenklaturen der Trapeze der Skala 1:

Die Feldarbeiten wurden im Jahr 197_________________________________________ durchgeführt.
(Name der Firma)

Zeichentyp, Markennummer, Klasse, Verlegejahr. Tr m-ba 1:

Beschreibung der Schildposition

1. Informationen über den Zustand des Schildes.
2. Arbeiten zur Wiederherstellung des Schildes

Beschreibung der Schildposition korrigiert

GR. Rp. 217 II. Klasse. 1948 R-35-31

Shchebrovo, Dorf, 253 M südwestlich davon an der Kreuzung der Straßen Ilyino – Log und Shchebrovo – Klin bei 7 M südlich der ersten Straße

1. Der Rapper ist in gutem Zustand

2. Marke und Oberseite der Pfeife
Von Rost gereinigt und mit Bitumenlack beschichtet. Der Graben wurde erneuert, ein Markierungspfahl wurde installiert

Shchebrovo, Dorf, 117 M südwestlich davon an der Kreuzung der Straßen Ilyino – Log und Shchebrovo – Klin bei 7 M südlich der ersten Straße

Kunst. rp. 34 III-Klasse. 1962 R-35-31

Klin, Dorf, Schulgebäude, Nordseite bei 5,3 Möstlich der Erweiterung

1. Der Rapper ist in gutem Zustand

2. Von Rost gereinigt
wir und mit Bitumenlack bedeckt

Klin, Dorf, Kindergartengebäude, Nordseite bei 8,6 M von der nordwestlichen Ecke des Gebäudes

Kunst. rp. 79 III Klasse. 1962 R-35-31

Mit. Ozernoe, im Keller des Ladengebäudes 3.2 M rechts von der Haustür

1. Der Maßstab geht verloren, das Ladengebäude wird abgerissen

Hinweise: 1. Schilder entlang einzelner Nivellierlinien werden in der Liste in derselben Reihenfolge platziert, in der sie im Höhenkatalog der Nivellierschilder platziert sind.
2. Die Beschreibung des Standorts des Schildes wird anhand der Karte zusammengestellt.

Anhang 5

AKT
über die Lieferung eines geodätischen Punktes (Nivellierzeichen) an eine Kommunalbehörde
(Landnutzer) zur Überwachung der Sicherheit

Ich, der Unterzeichner
(Vorname, Vatersname und Nachname des Zustellers

Position, Name der Einrichtung, Adresse)

auf der Grundlage der Resolution des Ministerrats der UdSSR vom 01.01.01

Nr. 000 wurde von mir, dem Unterzeichner, zur Sicherheitsüberwachung übergeben
(Name Vatersname

und Nachname, Position, Name der Institution

zur Sicherheitsüberwachung akzeptiert
akzeptiert)

geodätischer Punkt (Nivellierschild) lokalisiert

(Standort des Zeichens, sein Name, Markennummer, Klasse)

Das Gesetz wurde „___“ ____________________ 197 in drei Exemplaren abgefasst,

davon ist eines gespeichert

(Institution,

Der andere wird übergeben
Adresse) (vollständiger Name

Der dritte wurde an das Territorium geschickt
Werkproduzent)

Staatliche Geoüberwachungsinspektion der Hauptdirektion für Geodäsie und Kartographie im Rahmen des Rates

Minister der UdSSR.

Bestanden _____________________ Akzeptiert _____________________
(Unterschrift) (Unterschrift)

Notiz. Gemäß einem Gesetz können mehrere Punkte, die sich auf dem Territorium eines Landnutzers befinden, einer Sicherheitsüberwachung unterzogen werden.

(Rückseite der Handlung)

ICH. AUSZUG AUS DEM BESCHLUSS DES MINISTERRATS
DER UNION DER SSR VOM 4. DEZEMBER 1951 Nr. 000

Zum Schutz geodätischer Zeichen

In Anbetracht der Bedeutung staatlicher Triangulations- und Nivellierungspunkte für die Volkswirtschaft und die Verteidigung des Landes BESCHLIESST der Ministerrat der UdSSR:

1. Permanente geodätische Zeichen (Triangulationszentren und Polygonometriepunkte, Markierungen und Nivelliermarken), die im Rahmen geodätischer Arbeiten festgelegt werden, gelten als von nationaler Bedeutung und unterliegen einem besonderen staatlichen Schutz.

Die Standorte, auf denen sich geodätische Zeichen befinden, gelten als der öffentlichen Nutzung entzogen.

2. Beauftragen Sie die Organisation mit der Überwachung der Sicherheit geodätischer Zeichen:

a) in Städten und Gemeinden – an Stadt- und Gemeinderäte der Abgeordneten der Werktätigen;

b) in ländlichen Gebieten - an ländliche Sowjets der Abgeordneten der Werktätigen;

c) auf Grundstücken, die für den Eisenbahn- und Wassertransport vorgesehen sind – an örtliche Organisationen von Departements, unter deren Zuständigkeit diese Grundstücke liegen;

d) in Staatswäldern – an örtliche Stellen des Forstministeriums der UdSSR.

3. Vorsätzliche Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl geodätischer Zeichen führen zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach dem Gesetz.

2. SIGN-LAGESCHEMA (CROKI)

Künftig werden „Anweisungen zum Aufbau des staatlichen geodätischen Netzes der UdSSR“ der Kürze halber „Anweisungen“ genannt.

Zu den speziellen geodätischen Netzwerken gehören SGS-15, SGS-30, SGS-60, analytische Netzwerke der Kategorien 1 und 2 usw.

Die Ausgangsrichtungen zur Bestimmung der Richtungswinkel auf dem ORP sind die Seiten der Triangulation und Polygonometrie der Klassen 1, 2, 3 und 4, entlang derer bei der Entwicklung des geodätischen Netzes Winkelmessungen durchgeführt wurden.