28.10.2020

PBU 5 1 Waren- und Materialbuchhaltung. FSB „Inventare“ ist ein bundesstaatlicher Rechnungslegungsstandard. II. Bewertung von Vorräten


FINANZMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

BEFEHL
vom 09.06.01 N 44n

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN

PBU 5/01

N 156n,
vom 26.03.2007 N 26н, vom 25.10.2010 N 132н)


Gemäß dem Rechnungslegungsreformprogramm gemäß internationalen Standards Finanzberichte, genehmigt durch Regierungserlass Russische Föderation vom 6. März 1998 N 283 (Gesetzsammlung der Russischen Föderation, 1998, N 11, Art. 1290), ich bestelle:

1. Genehmigen Sie die beigefügte Verordnung über Buchhaltung„Materialabrechnung Vorräte„PBU 5/01.

2. Für ungültig erklären:

Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 15. Juni 1998 N 25n „Über die Genehmigung der Verordnung über die Bilanzierung von Vorräten“ PBU 5/98“ (Beschluss, registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 23. Juli 1998 , Registrierungsnummer 1570);

Absatz 1 der Liste der Änderungen und Ergänzungen der Regulierungsrechtsakte des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 30. Dezember 1999 N 107n (beim Ministerium für registrierte Verordnung). Richter der Russischen Föderation am 28. Januar 2000, Registrierungsnummer 2064);

Absatz 2 der Änderungen der Regulierungsrechtsakte zur Rechnungslegung, beigefügt der Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 24. März 2000 N 31n „Über Änderungen der Regulierungsrechtsakte zur Rechnungslegung“ (Verordnung, registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation). Russische Föderation am 26. April 2000, Registrierungsnummer 2209).

3. Setzen Sie diese Verordnung ab dem in Kraft Finanzberichte 2002.

Minister
A.L.KUDRIN

Genehmigt
Nach Reienfolge
Finanzministerium
Russische Föderation
vom 06.09.2001 N 44n


POSITION
ÜBER RECHNUNGSLEGUNG
„BILANZIERUNG DER VORRÄTE“
PBU 5/01

(geändert durch Verordnungen des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 27. November 2006 N 156n,
vom 26.03.2007 N 26н, vom 25.10.2010 N 132н)


ICH. Allgemeine Bestimmungen


1. Diese Verordnung legt die Regeln für die Bildung von Informationen über die Vorräte der Organisation in der Buchhaltung fest. Unter einer Organisation wird weiterhin eine juristische Person im Sinne der Gesetzgebung der Russischen Föderation verstanden (mit Ausnahme von Kreditinstituten und staatlichen (kommunalen) Institutionen).
(geändert durch Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 25. Oktober 2010 N 132n)

2. Für die Zwecke dieser Verordnung werden die folgenden Vermögenswerte zur Bilanzierung als Vorräte akzeptiert:

  • als Rohstoffe, Materialien usw. verwendet. bei der Herstellung von zum Verkauf bestimmten Produkten (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen);
  • zum Verkauf bestimmt;
  • Wird für die Managementanforderungen der Organisation verwendet.

Fertige Produkte sind Teil der zum Verkauf bestimmten Vorräte (das Endergebnis des Produktionszyklus, durch Verarbeitung (Montage) vervollständigte Vermögenswerte, technische und Qualitätsmerkmale die den Vertragsbedingungen oder den Anforderungen anderer Dokumente entsprechen, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen).

Die Waren sind Teil von Vorräten, die von anderen juristischen Personen erworben oder erhalten wurden Einzelpersonen und zum Verkauf bestimmt.

3. Die Buchhaltungseinheit für Vorräte wird von der Organisation unabhängig ausgewählt, um die Bildung vollständiger und zuverlässiger Informationen über diese Vorräte sowie eine ordnungsgemäße Kontrolle über deren Verfügbarkeit und Bewegung zu gewährleisten. Abhängig von der Art der Vorräte, der Reihenfolge ihres Erwerbs und ihrer Verwendung kann eine Einheit von Vorräten eine Artikelnummer, eine Charge, homogene Gruppe usw.

4. Diese Verordnung gilt nicht für Vermögenswerte, die als unfertige Arbeiten gelten.
(Absatz 4, geändert durch Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 26. März 2007 N 26n)

II. Bewertung von Vorräten


5. Vorräte werden zu tatsächlichen Anschaffungskosten bilanziert.

6. Die tatsächlichen Kosten der gegen Entgelt erworbenen Vorräte entsprechen den tatsächlichen Kosten der Organisation für den Erwerb, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und anderer erstattungsfähiger Steuern (mit Ausnahme der in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fälle).

Zu den tatsächlichen Kosten für den Einkauf von Vorräten zählen:

  • vereinbarungsgemäß an den Lieferanten (Verkäufer) gezahlte Beträge;
  • an Organisationen gezahlte Beträge für Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vorräten;
  • Zollabgaben;
  • nicht erstattungsfähige Steuern, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Lagereinheit gezahlt wurden;
  • Vergütungen, die an die zwischengeschaltete Organisation gezahlt werden, über die Vorräte erworben wurden;
  • Kosten für die Beschaffung und Lieferung der Vorräte an den Einsatzort, einschließlich Versicherungskosten. Zu diesen Kosten zählen insbesondere Kosten für die Beschaffung und Lieferung von Vorräten; Kosten für die Aufrechterhaltung der Beschaffungs- und Lagerabteilung der Organisation, Kosten für Transportdienstleistungen für die Lieferung der Vorräte an den Ort ihrer Verwendung, sofern sie nicht im vertraglich festgelegten Preis der Vorräte enthalten sind; aufgelaufene Zinsen für von Lieferanten bereitgestellte Kredite (gewerblicher Kredit); Zinsen auf Fremdmittel, die vor der Übernahme der Vorräte in die Rechnungslegung aufgelaufen sind, wenn diese für den Erwerb dieser Vorräte aufgenommen wurden;
  • Kosten, um Vorräte in einen Zustand zu versetzen, in dem sie für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Diese Kosten umfassen die Kosten der Organisation für Teilzeitarbeit, Sortierung, Verpackung und Verbesserung technische Eigenschaften erhaltene Vorräte, die nicht im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten, der Erbringung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen stehen;
  • sonstige Kosten, die direkt mit dem Erwerb von Vorräten zusammenhängen.

Allgemeine und ähnliche Aufwendungen sind nicht in den tatsächlichen Kosten für den Kauf von Vorräten enthalten, es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb von Vorräten.

7. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte während ihrer Produktion durch die Organisation selbst werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten ermittelt, die mit der Produktion dieser Vorräte verbunden sind. Die Abrechnung und Bildung der Kosten für die Produktion von Vorräten erfolgt durch die Organisation in der für die Ermittlung der Kosten relevanter Produktarten festgelegten Weise.

8. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, die als Einlage in das genehmigte (Aktien-)Kapital der Organisation eingebracht werden, werden auf der Grundlage ihres von den Gründern (Teilnehmern) der Organisation vereinbarten Geldwerts bestimmt, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation nichts anderes vorsieht .

9. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, die eine Organisation im Rahmen einer Schenkungsvereinbarung oder unentgeltlich erhält, sowie der aus der Veräußerung von Anlagevermögen und anderem Eigentum verbleibenden Vorräte werden auf der Grundlage ihres aktuellen Marktwerts zum Zeitpunkt der Annahme ermittelt Buchhaltung.

Für die Zwecke dieser Verordnung ist der aktuelle Marktwert der Betrag Geld, die durch den Verkauf dieser Vermögenswerte erzielt werden können.

10. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, die im Rahmen von Verträgen erhalten wurden, die die Erfüllung von Verpflichtungen (Zahlungen) in nicht-monetären Mitteln vorsehen, werden als Kosten der von der Organisation übertragenen oder zu übertragenden Vermögenswerte erfasst. Der Wert der von einer Organisation übertragenen oder zu übertragenden Vermögenswerte wird auf der Grundlage des Preises ermittelt, zu dem die Organisation unter vergleichbaren Umständen normalerweise den Wert ähnlicher Vermögenswerte bestimmt.

Wenn es nicht möglich ist, den Wert der von einer Organisation übertragenen oder zu übertragenden Vermögenswerte zu bestimmen, wird der Wert der Vorräte, die die Organisation im Rahmen von Vereinbarungen erhält, die die Erfüllung von Verpflichtungen (Zahlung) in nicht-monetären Mitteln vorsehen, auf der Grundlage des Preises ermittelt welche ähnlichen Vorräte unter vergleichbaren Umständen gekauft werden.

11. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, die gemäß den Absätzen 8, 9 und 10 dieser Verordnung ermittelt werden, umfassen auch die tatsächlichen Kosten der Organisation für die Lieferung der Vorräte und deren Überführung in einen gebrauchstauglichen Zustand, die in Absatz 6 aufgeführt sind diese Verordnungen.

12. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, zu denen sie buchhalterisch erfasst werden, können sich nicht ändern, außer in den durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen.

13. Eine Organisation, die Handelsaktivitäten betreibt, kann die Kosten für die Beschaffung und Lieferung von Waren an Zentrallager (Stützpunkte), die vor der Übergabe zum Verkauf anfallen, als Teil der Verkaufskosten einbeziehen.

Von einer Organisation zum Verkauf gekaufte Waren werden zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Eine im Einzelhandel tätige Organisation darf gekaufte Waren zu ihrem Verkaufspreis unter gesonderter Berücksichtigung von Aufschlägen (Rabatten) bewerten.

14. Vorräte, die nicht Eigentum der Organisation sind, sich aber vertragsgemäß in ihrer Nutzung oder Entsorgung befinden, werden bei der im Vertrag vorgesehenen Bewertung berücksichtigt.

15. Ausgeschlossen. - Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 27. November 2006 N 156n.

III. Freigabe von Vorräten


16. Bei der Freigabe von Vorräten (mit Ausnahme von zum Verkaufswert bilanzierten Waren) in die Produktion und bei anderweitiger Veräußerung werden diese auf eine der folgenden Arten bewertet:

  • auf Kosten jeder Einheit;
  • zu durchschnittlichen Kosten;
  • zu Anschaffungskosten des erstmaligen Erwerbs von Vorräten (FIFO-Methode);
  • Absatz zum 1. Januar 2008 gelöscht. - Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 26. März 2007 N 26n.

Die Anwendung einer der angegebenen Methoden für eine Gruppe (Art) von Vorräten basiert auf der Annahme einer konsistenten Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze.

17. Von der Organisation in besonderer Weise genutzte Vorräte (Edelmetalle, Edelsteine usw.) oder Vorräte, die normalerweise nicht austauschbar sind, können zum Anschaffungswert jeder Einheit dieser Vorräte bewertet werden.

18. Die Bewertung der Vorräte zu Durchschnittskosten erfolgt für jede Gruppe (Art) von Vorräten, indem die Gesamtkosten der Gruppe (Art) von Vorräten durch ihre Menge dividiert werden, die jeweils aus dem Einstandspreis und dem Restbetrag besteht Anfang des Monats und der im jeweiligen Monat eingegangene Lagerbestand.

19. Die Schätzung zu Anschaffungskosten des ersten Erwerbs von Vorräten (FIFO-Methode) basiert auf der Annahme, dass Vorräte innerhalb eines Monats oder eines anderen Zeitraums in der Reihenfolge ihres Erwerbs (Eingangs) verbraucht werden, d. h. Vorräte, die als erste in Produktion gehen (verkauft werden), müssen zu den Anschaffungskosten der ersten Anschaffungen bewertet werden, wobei die Anschaffungskosten der am Monatsanfang aufgeführten Vorräte zu berücksichtigen sind. Bei Anwendung dieser Methode erfolgt die Bewertung der Lagerbestände (im Lager) am Monatsende zu den tatsächlichen Anschaffungskosten der letzten Anschaffungen, und die Kosten der verkauften Waren, Produkte, Arbeiten, Dienstleistungen berücksichtigen die Anschaffungskosten frühere Akquisitionen.

21. Für jede Gruppe (Art) von Vorräten im Berichtsjahr wird eine Bewertungsmethode verwendet.

22. Die Bewertung der Vorräte am Ende des Berichtszeitraums (mit Ausnahme der zum Verkaufswert bilanzierten Waren) erfolgt in Abhängigkeit von der anerkannten Methode zur Bewertung der Vorräte bei der Veräußerung, d. h. zu den Kosten jeder Lagereinheit, den Durchschnittskosten, den Kosten der ersten Anschaffungen.
(geändert durch Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 26. März 2007 N 26n)

IV. Offenlegung von Informationen im Jahresabschluss


23. Vorräte werden im Jahresabschluss entsprechend ihrer Klassifizierung (Aufteilung in Gruppen (Typen)) auf der Grundlage der Art der Verwendung bei der Herstellung von Produkten, der Ausführung von Arbeiten, der Erbringung von Dienstleistungen oder für die Managementbedürfnisse der Organisation berücksichtigt .

24. Am Ende des Berichtsjahres werden die Vorräte zu Anschaffungskosten in der Bilanz ausgewiesen, die auf der Grundlage der verwendeten Methoden zur Bestandsbewertung ermittelt werden.

25. Vorräte, die veraltet sind, ihre ursprüngliche Qualität ganz oder teilweise verloren haben oder deren aktueller Marktwert gesunken ist und deren Verkaufspreis gesunken ist, werden am Ende des Berichtsjahres abzüglich einer Rückstellung für Wertminderungen in der Bilanz ausgewiesen Wert. Sachwerte. Die Rücklage für die Wertminderung von Sachwerten wird aufgrund gebildet finanzielle Ergebnisse Organisation in Höhe der Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und den tatsächlichen Anschaffungskosten der Vorräte, sofern diese höher als der aktuelle Marktwert sind.

26. Vorräte, die sich im Eigentum der Organisation befinden, sich jedoch im Transport befinden oder dem Käufer als Sicherheit übertragen wurden, werden bei der im Vertrag vorgesehenen Bewertung mit anschließender Klärung der tatsächlichen Kosten buchhalterisch berücksichtigt.

27. Im Jahresabschluss sind unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit mindestens folgende Informationen offenzulegen:

  • zu Methoden zur Bewertung von Vorräten nach ihren Gruppen (Typen);
  • über die Folgen geänderter Methoden zur Bewertung von Vorräten;
  • zu den Kosten der verpfändeten Vorräte;
  • über die Höhe und Bewegung der Rücklagen zur Wertminderung von Sachwerten.

Vermögenswerte, die als Rohstoffe, Betriebsstoffe usw. bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, die zum Verkauf bestimmt sind (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen), direkt zum Weiterverkauf erworben und auch für Managementzwecke der Organisation verwendet werden.

Aufgaben der Lagerbuchhaltung

Die Hauptaufgaben des Rechnungswesens in diesem Bereich:

    Kontrolle über die Sicherheit materieller Vermögenswerte an Orten ihrer Lagerung und in allen Verarbeitungsstufen;

    korrekte und zeitnahe Dokumentation aller Vorgänge zur Bewegung materieller Vermögenswerte; Ermittlung und Berücksichtigung der mit ihrer Beschaffung verbundenen Kosten; Berechnung der tatsächlichen Kosten der verbrauchten Materialien und ihrer Salden nach Lagerort und Bilanzpositionen;

    systematische Überwachung der Einhaltung festgelegter Lagerstandards, Identifizierung überschüssiger und ungenutzter Materialien, deren Verkauf;

    Pünktliche Abrechnungen mit Materiallieferanten, Kontrolle über Materialien während des Transports, Lieferungen ohne Rechnung.

Klassifizierung der Vorräte gemäß PBU

Die Bilanzierung der Vorräte muss gemäß PBU 5/01 „Bilanzierung der Vorräte“ (genehmigt durch Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 06.09.01 N 44n) erfolgen.

Gemäß der angegebenen PBU umfasst die Zusammensetzung der Vorräte: Rohstoffe, Materialien usw., die bei der Herstellung von zum Verkauf bestimmten Produkten verwendet werden, für Verwaltungszwecke verwendete, zum Verkauf bestimmte Vermögenswerte sowie von anderen legal gekaufte oder erhaltene Waren Unternehmen oder Einzelpersonen oder zum Verkauf bestimmt.

Der Großteil der Materialien wird als Arbeitsgegenstände und im Produktionsprozess verwendet. Sie werden in jedem Produktionszyklus vollständig verbraucht und übertragen ihren Wert vollständig auf die Kosten der hergestellten Produkte.
Abhängig von der Rolle, die verschiedene Vorräte im Produktionsprozess spielen, werden sie in folgende Gruppen eingeteilt:

    Rohstoffe und Grundstoffe;

    Hilfsmaterialien;

    gekaufte Halbzeuge;

    Abfall (Mehrweg), Brennstoff;

    Behälter und Verpackungsmaterialien, Ersatzteile;

    Inventar und Haushaltswaren.

Die Abrechnungseinheit der Vorräte kann neben der Artikelnummer auch eine Charge, eine homogene Gruppe usw. sein.

In diesem Fall muss die ausgewählte Einheit die Bildung vollständiger und zuverlässiger Informationen über die Vorräte sowie eine ordnungsgemäße Kontrolle über deren Verfügbarkeit und Bewegung gewährleisten.

Bilanzierung von Vorräten in Buchhaltungskonten

Zur Bilanzierung der Vorräte werden die folgenden synthetischen Konten verwendet:

Außerbilanzielles Konto „Zum Betrieb übertragene Sonderausrüstung“.

Formen der Primärdokumentation

Die Abrechnung der Produktionsbestände erfolgt auf der Grundlage folgender Primärdokumente: Empfangsauftrag, Vollmacht, Materialannahmebescheinigung, Limitkarte, Bedarfe, Rechnung für interne Bewegungen, Rechnung für Materialausgabe, Lageraufzeichnungskarten für Materialien , Aufzeichnungen über verbleibende Materialien im Lager.

Inventur

Aktivierung von Vorräten

Gemäß PBU 5/01 werden Vorräte zu tatsächlichen Anschaffungskosten bilanziert.

Die tatsächlichen Kosten der entgeltlich erworbenen Vorräte entsprechen den tatsächlichen Kosten der Organisation für den Erwerb, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und anderer erstattungsfähiger Steuern (außer in den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen).
Die tatsächlichen Kosten für den Kauf von Vorräten können sein:

    vereinbarungsgemäß an den Lieferanten (Verkäufer) gezahlte Beträge;

    an Organisationen gezahlte Beträge für Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vorräten;

    Zölle und andere Zahlungen;

    nicht erstattungsfähige Steuern, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Lagereinheit gezahlt wurden;

    Vergütungen, die an die zwischengeschaltete Organisation gezahlt werden, über die Vorräte erworben wurden;

    Kosten für die Beschaffung und Lieferung von Vorräten an den Einsatzort, einschließlich Versicherungskosten;

  • sonstige Kosten, die direkt mit dem Erwerb von Vorräten zusammenhängen.

Bewertung des Lagerbestands bei Entsorgung

Gemäß PBU 5/01 erfolgt bei der Freigabe von Vorräten in die Produktion und anderweitiger Entsorgung deren Bewertung durch die Organisation (Waren zu Verkaufskosten (Einzelhandelskosten) bilanziert) nach einer der folgenden Methoden:

    auf Kosten jeder Einheit;

    zu durchschnittlichen Kosten;

    zu Anschaffungskosten des erstmaligen Erwerbs von Vorräten (FIFO-Methode);

Die Anwendung einer der Methoden nach Art (Gruppe) der Vorräte erfolgt im Berichtsjahr.

Bestandsaufnahme der Vorräte

Gemäß den Anforderungen der Regulierungsgesetze im Bereich Rechnungswesen muss eine Organisation mindestens einmal im Jahr eine Bestandsaufnahme ihres Eigentums (Vermögens) durchführen.

Bei der Inventur wird das tatsächliche Vorhandensein der entsprechenden Immobilienobjekte (Vermögenswerte) ermittelt und mit den Daten der Buchführungsregister abgeglichen.

Das Verfahren zur Durchführung einer Inventur (Anzahl der Inventuren im Berichtsjahr, Datum ihrer Durchführung, Liste der bei jeder Inventur überprüften Vermögenswerte usw.) wird vom Leiter der Organisation festgelegt, mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Inventur durchgeführt wird ist erforderlich.

Berücksichtigung von Daten zu Vorräten in der Bilanz

Angaben zu den Vorräten (Bestände am Ende der Periode) werden in der Bilanz unter der Position „Vorräte“ ausgewiesen.



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„Zur Genehmigung der Rechnungslegungsvorschriften „Buchhaltung von Vorräten“ PBU 5/01“

Gemäß dem Programm zur Reform der Rechnungslegung gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. März 1998 Nr. 283 (Gesetzgebungssammlung der Russischen Föderation, 1998, Nr. 11, Art . 1290), bestelle ich:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Rechnungslegungsvorschriften „Buchhaltung von Vorräten“ PBU 5/01.
2. Für ungültig erklären:
Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 15. Juni 1998 Nr. 25n „Über die Genehmigung der Verordnung über die Bilanzierung von Vorräten“ PBU 5/98“ (Beschluss, registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 23. Juli 1998) 1998, Registriernummer 1570);
Absatz 1 der Liste der Änderungen und Ergänzungen der Regulierungsrechtsakte des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 30. Dezember 1999 Nr. 107n (Beschluss registriert bei der Justizministerium der Russischen Föderation am 28. Januar 2000, Registrierungsnummer 2064);
Absatz 2 der Änderungen der Regulierungsrechtsakte zur Rechnungslegung, beigefügt der Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 24. März 2000 Nr. 31n „Über Änderungen der Regulierungsrechtsakte zur Rechnungslegung“ (Beschluss beim Justizministerium registriert). der Russischen Föderation am 26. April 2000, Registrierungsnummer 2209).
3. Setzen Sie diese Anordnung ab dem Jahresabschluss 2002 in Kraft.

Minister A. Kudrin

Rechnungslegungsvorschriften
„Buchhaltung von Vorräten“ PBU 5/01

I. Allgemeine Bestimmungen (Ziffern 1 – 4)

II. Bewertung der Vorräte (Pos. 5 – 15)

III. Freigabe von Vorräten (Pos. 16 – 22)

IV. Offenlegung von Informationen im Jahresabschluss (Ziffern 23 – 27)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Verordnung legt die Regeln für die Bildung von Informationen über die Vorräte der Organisation in der Buchhaltung fest. Unter einer Organisation wird weiterhin eine juristische Person im Sinne der Gesetzgebung der Russischen Föderation verstanden (mit Ausnahme von Kreditinstituten und Haushaltsinstituten).

2. Für die Zwecke dieser Verordnung werden die folgenden Vermögenswerte zur Bilanzierung als Vorräte akzeptiert:

als Rohstoffe, Materialien usw. verwendet. bei der Herstellung von zum Verkauf bestimmten Produkten (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen);
zum Verkauf bestimmt;
Wird für die Managementanforderungen der Organisation verwendet.

Fertigprodukte sind Teil der zum Verkauf bestimmten Vorräte (das Endergebnis des Produktionszyklus, durch Verarbeitung (Montage) fertiggestellte Vermögenswerte), deren technische und qualitative Merkmale den Vertragsbedingungen oder den Anforderungen anderer Dokumente in bestimmten Fällen entsprechen gesetzlich vorgeschrieben).
Waren sind Teil von Vorräten, die von anderen juristischen oder natürlichen Personen gekauft oder erhalten wurden und zum Verkauf bestimmt sind.

3. Die Buchhaltungseinheit für Vorräte wird von der Organisation unabhängig ausgewählt, um die Bildung vollständiger und zuverlässiger Informationen über diese Vorräte sowie eine ordnungsgemäße Kontrolle über deren Verfügbarkeit und Bewegung zu gewährleisten. Abhängig von der Art der Vorräte, der Reihenfolge ihres Erwerbs und ihrer Verwendung kann eine Einheit von Vorräten eine Artikelnummer, eine Charge, eine homogene Gruppe usw. sein.

4. Diese Verordnung gilt nicht für:

Vermögenswerte, die für die Herstellung von Produkten, die Ausführung von Arbeiten oder die Erbringung von Dienstleistungen oder für den Managementbedarf der Organisation für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten oder den normalen Betriebszyklus, wenn dieser 12 Monate überschreitet, verwendet werden;
Vermögenswerte, die als unfertige Arbeiten gekennzeichnet sind.

II. Bewertung von Vorräten

5. Vorräte werden zu tatsächlichen Anschaffungskosten bilanziert.

6. Die tatsächlichen Kosten der entgeltlich erworbenen Vorräte entsprechen den tatsächlichen Kosten der Organisation für den Erwerb, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und anderer erstattungsfähiger Steuern (außer in den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen).
Zu den tatsächlichen Kosten für den Einkauf von Vorräten zählen:

vereinbarungsgemäß an den Lieferanten (Verkäufer) gezahlte Beträge;
an Organisationen gezahlte Beträge für Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vorräten;
Zollabgaben;
nicht erstattungsfähige Steuern, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Lagereinheit gezahlt wurden;
Vergütungen, die an die zwischengeschaltete Organisation gezahlt werden, über die Vorräte erworben wurden;
Kosten für die Beschaffung und Lieferung der Vorräte an den Einsatzort, einschließlich Versicherungskosten. Zu diesen Kosten zählen insbesondere Kosten für die Beschaffung und Lieferung von Vorräten;
Kosten für die Aufrechterhaltung der Beschaffungs- und Lagerabteilung der Organisation, Kosten für Transportdienstleistungen für die Lieferung der Vorräte an den Ort ihrer Verwendung, sofern sie nicht im vertraglich festgelegten Preis der Vorräte enthalten sind; aufgelaufene Zinsen für von Lieferanten bereitgestellte Kredite (gewerblicher Kredit); Zinsen auf Fremdmittel, die vor der Übernahme der Vorräte in die Rechnungslegung aufgelaufen sind, wenn diese für den Erwerb dieser Vorräte aufgenommen wurden;
Kosten, um Vorräte in einen Zustand zu versetzen, in dem sie für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Zu diesen Kosten gehören die Kosten der Organisation für die Verarbeitung, Sortierung, Verpackung und Verbesserung der technischen Eigenschaften der erhaltenen Bestände, die nicht mit der Herstellung von Produkten, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen zusammenhängen;
sonstige Kosten, die direkt mit dem Erwerb von Vorräten zusammenhängen.
Allgemeine und ähnliche Aufwendungen sind nicht in den tatsächlichen Kosten für den Kauf von Vorräten enthalten, es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb von Vorräten.
Die tatsächlichen Kosten für den Erwerb von Vorräten werden unter Berücksichtigung der Betragsdifferenzen ermittelt (vermindert oder erhöht), die sich vor der Übernahme der Vorräte in die Buchhaltung ergeben, wenn die Zahlung in Rubel in Höhe des Betrags erfolgt, der dem Betrag in Fremdwährung (konventionelle Währung) entspricht Einheiten) . Unter der Betragsdifferenz versteht man die Differenz zwischen der Rubelschätzung der tatsächlich geleisteten Zahlung, ausgedrückt in Fremdwährung (konventionelle Währungseinheiten), Abbrechnungsverbindlichkeiten für die Zahlung von Vorräten, berechnet zum offiziellen oder anderen vereinbarten Kurs am Tag ihrer Annahme zur Buchführung, und die Rubelbewertung dieser Verbindlichkeiten, berechnet zum offiziellen oder anderen vereinbarten Kurs am Tag ihrer Rückzahlung.

7. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte während ihrer Produktion durch die Organisation selbst werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten ermittelt, die mit der Produktion dieser Vorräte verbunden sind. Die Abrechnung und Bildung der Kosten für die Produktion von Vorräten erfolgt durch die Organisation in der für die Ermittlung der Kosten relevanter Produktarten festgelegten Weise.

8. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, die als Einlage in das genehmigte (Aktien-)Kapital der Organisation eingebracht werden, werden auf der Grundlage ihres von den Gründern (Teilnehmern) der Organisation vereinbarten Geldwerts bestimmt, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation nichts anderes vorsieht .

9. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, die eine Organisation im Rahmen einer Schenkungsvereinbarung oder unentgeltlich erhält, sowie der aus der Veräußerung von Anlagevermögen und anderem Eigentum verbleibenden Vorräte werden auf der Grundlage ihres aktuellen Marktwerts zum Zeitpunkt der Annahme ermittelt Buchhaltung.
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der aktuelle Marktwert den Geldbetrag, der durch den Verkauf dieser Vermögenswerte erzielt werden kann.

10. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, die im Rahmen von Verträgen erhalten wurden, die die Erfüllung von Verpflichtungen (Zahlungen) in nicht-monetären Mitteln vorsehen, werden als Kosten der von der Organisation übertragenen oder zu übertragenden Vermögenswerte erfasst. Der Wert der von einer Organisation übertragenen oder zu übertragenden Vermögenswerte wird auf der Grundlage des Preises ermittelt, zu dem die Organisation unter vergleichbaren Umständen normalerweise den Wert ähnlicher Vermögenswerte bestimmt.
Wenn es nicht möglich ist, den Wert der von einer Organisation übertragenen oder zu übertragenden Vermögenswerte zu bestimmen, wird der Wert der Vorräte, die die Organisation im Rahmen von Vereinbarungen erhält, die die Erfüllung von Verpflichtungen (Zahlung) in nicht-monetären Mitteln vorsehen, auf der Grundlage des Preises ermittelt welche ähnlichen Vorräte unter vergleichbaren Umständen gekauft werden.

11. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, die gemäß den Absätzen 8, 9 und 10 dieser Verordnung ermittelt werden, umfassen auch die tatsächlichen Kosten der Organisation für die Lieferung der Vorräte und deren Überführung in einen gebrauchstauglichen Zustand, die in Absatz 6 aufgeführt sind diese Verordnungen.

12. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, zu denen sie buchhalterisch erfasst werden, können sich nicht ändern, außer in den durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen.

13. Eine Organisation, die Handelsaktivitäten betreibt, kann die Kosten für die Beschaffung und Lieferung von Waren an Zentrallager (Stützpunkte), die vor der Übergabe zum Verkauf anfallen, als Teil der Verkaufskosten einbeziehen.
Von einer Organisation zum Verkauf gekaufte Waren werden zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Eine im Einzelhandel tätige Organisation darf gekaufte Waren zu ihrem Verkaufspreis unter gesonderter Berücksichtigung von Aufschlägen (Rabatten) bewerten.

14. Vorräte, die nicht Eigentum der Organisation sind, sich aber vertragsgemäß in ihrer Nutzung oder Entsorgung befinden, werden bei der im Vertrag vorgesehenen Bewertung berücksichtigt.

15. Die Bewertung der Vorräte, deren Anschaffungskosten in Fremdwährung ermittelt werden, erfolgt in Rubel durch Umrechnung des Fremdwährungsbetrags zum Wechselkurs Zentralbank RF, gültig am Tag der Annahme der Vorräte zur Buchhaltung.

III. Freigabe von Vorräten

16. Bei der Freigabe von Vorräten (mit Ausnahme von zum Verkaufswert bilanzierten Waren) in die Produktion und bei anderweitiger Veräußerung werden diese auf eine der folgenden Arten bewertet:

auf Kosten jeder Einheit;
zu durchschnittlichen Kosten;
zu Anschaffungskosten des erstmaligen Erwerbs von Vorräten (FIFO-Methode);
zu Anschaffungskosten des letzten Vorratserwerbs (LIFO-Methode).

Die Anwendung einer der angegebenen Methoden für eine Gruppe (Art) von Vorräten basiert auf der Annahme einer konsistenten Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze.

17. Vorräte, die von der Organisation auf besondere Weise verwendet werden (Edelmetalle, Edelsteine ​​usw.) oder Vorräte, die sich normalerweise nicht gegenseitig ersetzen können, können zum Anschaffungswert jeder Einheit dieser Vorräte bewertet werden.

18. Die Bewertung der Vorräte zu Durchschnittskosten erfolgt für jede Gruppe (Art) von Vorräten, indem die Gesamtkosten der Gruppe (Art) von Vorräten durch ihre Menge dividiert werden, die jeweils aus dem Einstandspreis und dem Restbetrag besteht Anfang des Monats und der im jeweiligen Monat eingegangene Lagerbestand.

19. Die Schätzung zu Anschaffungskosten des ersten Erwerbs von Vorräten (FIFO-Methode) basiert auf der Annahme, dass Vorräte innerhalb eines Monats oder eines anderen Zeitraums in der Reihenfolge ihres Erwerbs (Eingangs) verbraucht werden, d. h. Vorräte, die als erste in Produktion gehen (verkauft werden), müssen zu den Anschaffungskosten der ersten Anschaffungen bewertet werden, wobei die Anschaffungskosten der am Monatsanfang aufgeführten Vorräte zu berücksichtigen sind. Bei Anwendung dieser Methode erfolgt die Bewertung der Lagerbestände (im Lager) am Monatsende zu den tatsächlichen Anschaffungskosten der letzten Anschaffungen, und die Kosten der verkauften Waren, Produkte, Arbeiten, Dienstleistungen berücksichtigen die Anschaffungskosten frühere Akquisitionen.

20. Die Bewertung zu den Anschaffungskosten der zuletzt erworbenen Vorräte (LIFO-Methode) basiert auf der Annahme, dass die Vorräte, die als erste in Produktion (Verkauf) gehen, zu den Anschaffungskosten der letzten in der Anschaffungsreihenfolge bewertet werden sollten. Bei der Anwendung dieser Methode erfolgt die Bewertung der Lagerbestände (im Lager) am Monatsende zu den tatsächlichen Anschaffungskosten früher Anschaffungen, und die Kosten der verkauften Waren, Produkte, Arbeiten und Dienstleistungen berücksichtigen die Anschaffungskosten der verspäteten Anschaffungen Akquisitionen.

21. Für jede Gruppe (Art) von Vorräten im Berichtsjahr wird eine Bewertungsmethode verwendet.

22. Die Bewertung der Vorräte am Ende des Berichtszeitraums (mit Ausnahme der zum Verkaufswert bilanzierten Waren) erfolgt in Abhängigkeit von der anerkannten Methode zur Bewertung der Vorräte bei der Veräußerung, d. h. zu den Kosten jeder Lagereinheit, den Durchschnittskosten, den Kosten der ersten oder letzten Anschaffungen.

IV. Offenlegung von Informationen im Jahresabschluss

23. Vorräte werden im Jahresabschluss entsprechend ihrer Klassifizierung (Aufteilung in Gruppen (Typen) basierend auf der Art der Verwendung bei der Herstellung von Produkten, der Ausführung von Arbeiten, der Erbringung von Dienstleistungen oder für die Managementbedürfnisse der Organisation berücksichtigt.

24. Am Ende des Berichtsjahres werden die Vorräte zu Anschaffungskosten in der Bilanz ausgewiesen, die auf der Grundlage der verwendeten Methoden zur Bestandsbewertung ermittelt werden.

25. Vorräte, die veraltet sind, ihre ursprüngliche Qualität ganz oder teilweise verloren haben oder deren aktueller Marktwert gesunken ist und deren Verkaufspreis gesunken ist, werden in der Bilanz am Ende des Berichtsjahres abzüglich einer Rückstellung für einen Rückgang ausgewiesen der Wert materieller Vermögenswerte. Eine Rücklage zur Wertminderung von Sachwerten wird zu Lasten des Finanzergebnisses der Organisation in Höhe der Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und den tatsächlichen Anschaffungskosten der Vorräte gebildet, sofern dieser höher ist als der aktuelle Marktwert.

26. Vorräte, die sich im Eigentum der Organisation befinden, sich jedoch im Transport befinden oder dem Käufer als Sicherheit übertragen wurden, werden bei der im Vertrag vorgesehenen Bewertung mit anschließender Klärung der tatsächlichen Kosten buchhalterisch berücksichtigt.

27. Im Jahresabschluss sind unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit mindestens folgende Informationen offenzulegen:

zu Methoden zur Bewertung von Vorräten nach ihren Gruppen (Typen);
über die Folgen geänderter Methoden zur Bewertung von Vorräten;
zu den Kosten der verpfändeten Vorräte;
über die Höhe und Bewegung der Rücklagen zur Wertminderung von Sachwerten.

Genehmigt durch Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 09.06.2001 Nr. 44n

Gültig ab Jahresabschluss 2002

Die bisherige PBU „Bilanzierung von Vorräten“ (PBU 5/98) verliert daher ab dem Jahresabschluss 2002 ihre Gültigkeit.

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Verordnung legt die Regeln für die Bildung von Informationen über die Vorräte der Organisation in der Buchhaltung fest. Unter einer Organisation wird weiterhin eine juristische Person nach den Gesetzen der Russischen Föderation verstanden (mit Ausnahme von Kreditinstituten und Haushaltsinstituten).

2. Für die Zwecke dieser Verordnung werden die folgenden Vermögenswerte zur Bilanzierung als Vorräte akzeptiert:

  • als Rohstoffe, Materialien usw. verwendet. bei der Herstellung von zum Verkauf bestimmten Produkten (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen);
  • zum Verkauf bestimmt;
  • Wird für die Managementanforderungen der Organisation verwendet.

Fertigprodukte sind Teil der zum Verkauf bestimmten Vorräte (das Endergebnis des Produktionszyklus, durch Verarbeitung (Montage) fertiggestellte Vermögenswerte), deren technische und qualitative Merkmale den Vertragsbedingungen oder den Anforderungen anderer Dokumente in bestimmten Fällen entsprechen gesetzlich vorgeschrieben).
Waren sind Teil von Vorräten, die von anderen juristischen oder natürlichen Personen erworben oder erhalten wurden und zum Verkauf bestimmt sind.

3. Die Buchhaltungseinheit für Vorräte wird von der Organisation unabhängig ausgewählt, um die Bildung vollständiger und zuverlässiger Informationen über diese Vorräte sowie eine ordnungsgemäße Kontrolle über deren Verfügbarkeit und Bewegung zu gewährleisten. Abhängig von der Art der Vorräte, der Reihenfolge ihres Erwerbs und ihrer Verwendung kann eine Einheit von Vorräten eine Artikelnummer, eine Charge, eine homogene Gruppe usw. sein.

4. Diese Verordnung gilt nicht für:

  • Vermögenswerte, die für die Herstellung von Produkten, die Ausführung von Arbeiten oder die Erbringung von Dienstleistungen oder für den Managementbedarf der Organisation für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten oder den normalen Betriebszyklus, wenn dieser 12 Monate überschreitet, verwendet werden;
  • Vermögenswerte, die als unfertige Arbeiten gekennzeichnet sind.

II. Bewertung von Vorräten

5. Vorräte werden zu tatsächlichen Anschaffungskosten bilanziert.

6. Die tatsächlichen Kosten des gegen Entgelt erworbenen Inventars entsprechen den tatsächlichen Kosten der Organisation für den Erwerb, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und anderer erstattungsfähiger Steuern (außer in den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen).
Zu den tatsächlichen Kosten für den Einkauf von Vorräten zählen:

  • vereinbarungsgemäß an den Lieferanten (Verkäufer) gezahlte Beträge;
  • an Organisationen gezahlte Beträge für Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vorräten;
  • Zollabgaben;
  • nicht erstattungsfähige Steuern, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Lagereinheit gezahlt wurden;
  • Vergütungen, die an die zwischengeschaltete Organisation gezahlt werden, über die Vorräte erworben wurden;
  • Kosten für die Beschaffung und Lieferung der Vorräte an den Einsatzort, einschließlich Versicherungskosten.

Zu diesen Kosten zählen insbesondere die Kosten der Beschaffung und Lieferung von Vorräten; Kosten für die Aufrechterhaltung der Beschaffungs- und Lagerabteilung der Organisation, Kosten für Transportdienstleistungen für die Lieferung der Vorräte an den Ort ihrer Verwendung, sofern sie nicht im vertraglich festgelegten Preis der Vorräte enthalten sind; aufgelaufene Zinsen für von Lieferanten bereitgestellte Kredite (gewerblicher Kredit); Zinsen, die auf geliehene Mittel vor der Annahme von Vorräten zur Buchführung anfallen, wenn diese für den Erwerb dieser Vorräte aufgenommen wurden;
Kosten, um Vorräte in einen Zustand zu versetzen, in dem sie für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Zu diesen Kosten gehören die Kosten der Organisation für die Verarbeitung, Sortierung, Verpackung und Verbesserung der technischen Eigenschaften der erhaltenen Bestände, die nicht mit der Herstellung von Produkten, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen zusammenhängen; sonstige Kosten, die direkt mit dem Erwerb von Vorräten zusammenhängen.
Allgemeine und ähnliche Aufwendungen sind nicht in den tatsächlichen Kosten für den Erwerb von Vorräten enthalten, es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb von Vorräten.
Die tatsächlichen Kosten für den Erwerb von Vorräten werden unter Berücksichtigung der Betragsdifferenzen ermittelt (verringert oder erhöht), die vor der Übernahme der Vorräte in die Buchhaltung entstehen, wenn die Zahlung in Rubel in Höhe des Betrags erfolgt, der dem Betrag in Fremdwährung (konventioneller Geldbetrag) entspricht Einheiten) . Unter der Betragsdifferenz versteht man die Differenz zwischen der Rubelschätzung der tatsächlich geleisteten Zahlung, ausgedrückt in Fremdwährung (konventionelle Währungseinheiten), und den Verbindlichkeiten für die Zahlung von Vorräten, berechnet zum offiziellen oder anderen vereinbarten Kurs am Tag der Annahme Rechnungslegung und der Rubelschätzung dieser Verbindlichkeiten, berechnet zum offiziellen oder anderen vereinbarten Kurs am Tag ihrer Rückzahlung.

7. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte während ihrer Produktion durch die Organisation selbst werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten ermittelt, die mit der Produktion dieser Vorräte verbunden sind. Die Abrechnung und Bildung der Kosten für die Produktion von Vorräten erfolgt durch die Organisation in der für die Ermittlung der Kosten relevanter Produktarten festgelegten Weise.

8. Die tatsächlichen Kosten für Material und Produktionsvorräte, die in die Einlage in das genehmigte (Aktien-)Kapital der Organisation eingebracht werden, werden auf der Grundlage ihres von den Gründern (Teilnehmern) der Organisation vereinbarten Geldwerts ermittelt, sofern die Gesetzgebung nichts anderes vorsieht Die Russische Föderation.

9. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, die die Organisation im Rahmen einer Schenkungsvereinbarung oder unentgeltlich erhält, sowie der aus der Veräußerung von Anlagevermögen und anderem Eigentum verbleibenden Vorräte werden auf der Grundlage ihres aktuellen Marktwerts zum Zeitpunkt der Annahme ermittelt Buchhaltung.
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der aktuelle Marktwert den Geldbetrag, der durch den Verkauf dieser Vermögenswerte erzielt werden kann.

10. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, die im Rahmen von Verträgen erhalten wurden, die die Erfüllung von Verpflichtungen (Zahlungen) in nicht-monetären Mitteln vorsehen, werden als Kosten der von der Organisation übertragenen oder zu übertragenden Vermögenswerte erfasst. Der Wert der von einer Organisation übertragenen oder zu übertragenden Vermögenswerte wird auf der Grundlage des Preises ermittelt, zu dem die Organisation unter vergleichbaren Umständen normalerweise den Wert ähnlicher Vermögenswerte bestimmt.
Wenn es nicht möglich ist, den Wert der von einer Organisation übertragenen oder zu übertragenden Vermögenswerte zu bestimmen, wird der Wert der Vorräte, die die Organisation im Rahmen von Vereinbarungen erhält, die die Erfüllung von Verpflichtungen (Zahlung) in nicht-monetären Mitteln vorsehen, auf der Grundlage des Preises ermittelt welche ähnlichen Vorräte unter vergleichbaren Umständen erworben werden.

11. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, die gemäß den Absätzen 8, 9 und 10 dieser Verordnung ermittelt werden, umfassen auch die tatsächlichen Kosten der Organisation für die Lieferung der Vorräte und deren Überführung in einen gebrauchstauglichen Zustand, die in Absatz 6 aufgeführt sind diese Verordnungen.

12. Die tatsächlichen Kosten der Vorräte, zu denen sie buchhalterisch erfasst werden, können sich nicht ändern, außer in den durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen.

13. Eine Organisation, die Handelsaktivitäten betreibt, kann die Kosten für die Beschaffung und Lieferung von Waren an Zentrallager (Stützpunkte), die vor der Übergabe zum Verkauf anfallen, als Teil der Verkaufskosten einbeziehen.
Von einer Organisation zum Verkauf gekaufte Waren werden zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Eine im Einzelhandel tätige Organisation darf gekaufte Waren zu ihrem Verkaufspreis unter gesonderter Berücksichtigung von Aufschlägen (Rabatten) bewerten.

14. Vorräte, die nicht Eigentum der Organisation sind, sich aber vertragsgemäß in ihrer Nutzung oder Entsorgung befinden, werden bei der im Vertrag vorgesehenen Bewertung berücksichtigt.

15. Die Bewertung der Vorräte, deren Anschaffungskosten in Fremdwährung ermittelt werden, erfolgt in Rubel durch Neuberechnung des Betrags in Fremdwährung zum Kurs der Zentralbank der Russischen Föderation, der zum Zeitpunkt der Annahme der Vorräte gilt Buchhaltung.

III. Freigabe von Vorräten

16. Bei der Freigabe von Vorräten (mit Ausnahme von zum Verkaufswert bilanzierten Waren) in die Produktion und bei anderweitiger Veräußerung werden diese auf eine der folgenden Arten bewertet:

  • auf Kosten jeder Einheit;
  • zu durchschnittlichen Kosten;
  • zu Anschaffungskosten des erstmaligen Erwerbs von Vorräten (FIFO-Methode);
  • zu Anschaffungskosten des letzten Vorratserwerbs (LIFO-Methode).

Die Anwendung einer der angegebenen Methoden für eine Gruppe (Art) von Vorräten basiert auf der Annahme einer konsistenten Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze.

17. Von der Organisation auf besondere Weise genutzte Vorräte (Edelmetalle, Edelsteine ​​usw.) oder Vorräte, die sich normalerweise nicht gegenseitig ersetzen können, können zum Anschaffungswert jeder Einheit dieser Vorräte bewertet werden.

18. Die Bewertung der Material- und Industrievorräte zu Durchschnittskosten erfolgt für jede Gruppe (Art) von Vorräten, indem die Gesamtkosten der Gruppe (Art) von Vorräten durch ihre Menge, bestehend aus dem Selbstkostenpreis bzw. der Menge, dividiert werden Saldo am Anfang des Monats und der im jeweiligen Monat eingegangene Lagerbestand.

19. Die Schätzung zu Anschaffungskosten des erstmaligen Erwerbs von Vorräten (FIFO-Methode) basiert auf der Annahme, dass Vorräte innerhalb eines Monats oder eines anderen Zeitraums in der Reihenfolge ihres Erwerbs (Eingangs) verbraucht werden, d. h. Vorräte, die als erste in Produktion gehen (verkauft werden), müssen zu den Anschaffungskosten der ersten Anschaffungen bewertet werden, wobei die Anschaffungskosten der am Monatsanfang aufgeführten Vorräte zu berücksichtigen sind. Bei Anwendung dieser Methode erfolgt die Bewertung der Lagerbestände (im Lager) am Monatsende zu den tatsächlichen Anschaffungskosten der letzten Anschaffungen, und die Kosten der verkauften Waren, Produkte, Arbeiten, Dienstleistungen berücksichtigen die Kosten von frühere Akquisitionen.

20. Die Bewertung zu den Anschaffungskosten der zuletzt erworbenen Vorräte (LIFO-Methode) basiert auf der Annahme, dass die Vorräte, die als erste in Produktion (Verkauf) gehen, zu den Anschaffungskosten der letzten in der Anschaffungsreihenfolge bewertet werden sollten. Bei der Anwendung dieser Methode erfolgt die Bewertung der Lagerbestände (im Lager) am Monatsende zu den tatsächlichen Anschaffungskosten früher Anschaffungen, und die Kosten der verkauften Waren, Produkte, Arbeiten und Dienstleistungen berücksichtigen die Anschaffungskosten der verspäteten Anschaffungen Akquisitionen.

21. Für jede Gruppe (Art) von Vorräten im Berichtsjahr wird eine Bewertungsmethode verwendet.

22. Die Bewertung der Vorräte am Ende des Berichtszeitraums (mit Ausnahme der zum Verkaufswert bilanzierten Waren) erfolgt in Abhängigkeit von der anerkannten Methode zur Bewertung der Vorräte bei der Veräußerung, d. h. zu den Kosten jeder Lagereinheit, den Durchschnittskosten, den Kosten der ersten oder letzten Anschaffungen.

IV. Offenlegung von Informationen im Jahresabschluss

23. Vorräte werden im Jahresabschluss entsprechend ihrer Klassifizierung (Aufteilung in Gruppen (Typen)), basierend auf der Art der Verwendung bei der Herstellung von Produkten, der Ausführung von Arbeiten, der Erbringung von Dienstleistungen oder für die Managementbedürfnisse des Unternehmens berücksichtigt Organisation.

24. Am Ende des Berichtsjahres werden die Vorräte zu Anschaffungskosten in der Bilanz ausgewiesen, die auf der Grundlage der verwendeten Methoden zur Bestandsbewertung ermittelt werden.

25. Vorräte, die veraltet sind, ihre ursprüngliche Qualität ganz oder teilweise verloren haben oder deren aktueller Marktwert gesunken ist und deren Verkaufspreis gesunken ist, werden in der Bilanz am Ende des Berichtsjahres abzüglich einer Rückstellung für einen Rückgang ausgewiesen der Wert materieller Vermögenswerte. Die Rücklage für die Wertminderung von Sachwerten wird zu Lasten des Finanzergebnisses der Organisation in Höhe der Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und den tatsächlichen Anschaffungskosten der Vorräte gebildet, sofern dieser höher ist als der aktuelle Marktwert.

26. Vorräte, die sich im Eigentum der Organisation befinden, sich jedoch im Transport befinden oder dem Käufer als Sicherheit übertragen wurden, werden bei der im Vertrag vorgesehenen Bewertung mit anschließender Klärung der tatsächlichen Kosten buchhalterisch berücksichtigt.

27. Im Jahresabschluss sind unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit mindestens folgende Informationen offenzulegen:

  • zu Methoden zur Bewertung von Vorräten nach ihren Gruppen (Typen);
  • über die Folgen geänderter Methoden zur Bewertung von Vorräten;
  • zu den Kosten der verpfändeten Vorräte;
  • über die Höhe und Bewegung der Rücklagen zur Wertminderung von Sachwerten.

Die Reihenfolge ist buh. Die Rechnungslegung und die Regeln für die Bewertung der Vorräte werden durch die genehmigte PBU 5/01 „Bilanzierung der Vorräte“ festgelegt. mit Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 06.09.2001 Nr. 44n unter Berücksichtigung bestimmter Normen „Vorschriften zur Rechnungslegung. Buchhaltung und Buchhaltung Berichterstattung in der Russischen Föderation“ Nr. 34n vom 25. Juli 1998.

Zu den Inventarobjekten der Bewertung gehören:

Vermögenswerte, die als Rohstoffe, Materialien usw. verwendet werden. bei der Herstellung von Produkten, die zum Verkauf bestimmt sind oder für die Managementbedürfnisse der Organisation verwendet werden.

Endprodukte;

Die MPP-Bewertung wird in drei Fällen durchgeführt:

Bei der Registrierung von Vorräten (am Tag des Eigentumserwerbs);

Bei der Freigabe von Vorräten in die Produktion und sonstige Entsorgung;

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses.

  • 1. Bei der Anmeldung einer Industrieanlage erfolgt die Beurteilung:
    • a) bei Erhalt von Vorräten von einem Lieferanten (gegen Entgelt) – in Höhe der tatsächlichen Anschaffungskosten (ohne Mehrwertsteuer und andere erstattungsfähige Steuern). Die tatsächlichen Kosten setzen sich in diesem Fall aus folgenden Kosten zusammen:

vereinbarungsgemäß an den Lieferanten (Verkäufer) gezahlte Beträge;

an Organisationen gezahlte Beträge für Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vorräten;

Zollabgaben;

nicht erstattungsfähige Steuern, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Lagereinheit gezahlt wurden;

Gebühren, die an die zwischengeschaltete Organisation gezahlt werden, über die die Vorräte erworben wurden;

Kosten für die Beschaffung und Lieferung von Materialien an den Einsatzort, einschließlich Versicherungskosten. Zu diesen Kosten zählen insbesondere die Kosten für die Beschaffung und Lieferung von Vorräten, die Kosten für die Aufrechterhaltung der Beschaffungs- und Lagerabteilung der Organisation, die Kosten für Transportleistungen für die Lieferung von Vorräten an den Ort ihrer Verwendung, sofern sie nicht in den Kosten enthalten sind Preis für im Vertrag festgelegte Vorräte, aufgelaufene Zinsen für von Lieferanten bereitgestellte Kredite (kommerzieller Kredit); Zinsen, die auf geliehene Mittel vor der Übernahme der Vorräte in die Rechnungslegung aufgelaufen sind, wenn diese für den Erwerb dieser Vorräte aufgenommen wurden;

Kosten, um Vorräte in einen Zustand zu versetzen, in dem sie für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Zu diesen Kosten gehören die Kosten der Organisation für die Verarbeitung, Sortierung, Verpackung und Verbesserung der technischen Eigenschaften der erhaltenen Bestände, die nicht mit der Herstellung von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen) zusammenhängen;

sonstige Kosten, die direkt mit dem Erwerb von Vorräten zusammenhängen.

Allgemeine und ähnliche Aufwendungen sind nicht in den tatsächlichen Kosten für den Kauf von Vorräten enthalten, es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb von Vorräten.

Darüber hinaus haben Handelsunternehmen gemäß § 13 PBU das Recht, die Möglichkeit zu wählen, die Kosten für die Beschaffung und Lieferung von Waren an Zentrallager (Stützpunkte) buchhalterisch abzubilden. Diese Kosten können sowohl in den tatsächlichen Warenkosten bei der Aktivierung als auch in den Vertriebskosten enthalten sein. Das Handelsunternehmen muss die gewählte Methode zur Bewertung der Vorräte im Rahmen der Angaben zu seinen Rechnungslegungsgrundsätzen angeben.

  • b) bei der Erstellung von Inventaren mit eigenen Ressourcen der Organisation, Tatsache. Die Kosten werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten ermittelt, die mit der Herstellung dieser Vorräte verbunden sind. Die Abrechnung und Bildung der Kosten für die Herstellung von Vorräten erfolgt in der für die Ermittlung der Kosten der jeweiligen Produktarten festgelegten Weise.
  • c) bei unentgeltlichem Erhalt der Vorräte sowie der Restbestände aus der Veräußerung von Anlagevermögen und sonstigem Vermögen – zum Marktwert zum Zeitpunkt der Übernahme zur Buchführung;
  • d) bei Erhalt von Vorräten im Rahmen von Verträgen, die die Erfüllung von Verpflichtungen (Zahlung) in nicht-monetären Mitteln vorsehen – auf Kosten der übertragenen oder zu übertragenden Vermögenswerte. Diese Kosten sind festgelegt. Basierend auf dem Preis, zu dem ein Unternehmen unter vergleichbaren Umständen typischerweise den Wert ähnlicher Vermögenswerte bestimmen würde. Kann dieser Wert nicht ermittelt werden, werden die erhaltenen Vermögenswerte auf der Grundlage des Preises bewertet, zu dem ähnliche Vorräte unter vergleichbaren Umständen erworben wurden;
  • e) nach Erhalt der Abfindung als Einlage in das genehmigte (Aktien-)Kapital – zu den von den Gründern (Teilnehmern) der Organisation vereinbarten Kosten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Gemäß der neuen Ausgabe der PBU 5/01 können die in den Abschnitten c), d), e) aufgeführten Kosten für Vorräte zusätzlich die Kosten der Organisation für die Lieferung von Vorräten und deren Überführung in einen gebrauchstauglichen Zustand umfassen.

f) Beim Kauf von Vorräten durch Organisationen, die Handels- und andere Vermittlungstätigkeiten ausüben, werden die tatsächlichen Kosten auf der Grundlage der Anschaffungskosten ermittelt. Wenn die Organisation engagiert ist Einzelhandel, kann es die erhaltenen Waren zu Anschaffungskosten oder zu ihrem Verkaufswert (Verkaufswert) bewerten, wobei auf dem Konto Aufschläge (Rabatte) separat ausgewiesen werden. 42.

Zur gleichen Zeit in der Bucht. Buchhaltungseinträge werden vorgenommen:

D-t 41 K-t 60 – die Warenkosten werden im Preis des Lieferanten berücksichtigt;

D-t 41 K-t 42 – spiegelt die Differenz zwischen dem Verkaufspreis der Ware und dem Einkaufspreis wider.

Die Bewertung der Vorräte, deren Kosten beim Erwerb in Fremdwährung ermittelt werden, erfolgt in Rubel durch Umrechnung der Fremdwährung zum Kurs der Zentralbank der Russischen Föderation, der am Tag der Annahme der Vorräte zur Buchhaltung gilt. Buchhaltung.

Inventar und Geräte, die nicht Eigentum der Organisation sind, aber vertragsgemäß genutzt oder entsorgt werden, werden zur Abrechnung übernommen. Bilanzierung außerbilanzieller Konten in der im Vertrag vorgesehenen Bewertung.

2. Bei der Freigabe von Vorräten in die Produktion und sonstige Entsorgung:

Die Abrechnung der Freigabe von Vorräten in die Produktion kann nach einer von zwei Optionen organisiert werden:

  • - zu tatsächlichen Kosten;
  • -zu ermäßigten Preisen.

Bei der Organisation der Abrechnung von Produktionslieferungen zu Ist-Kosten kommt eine der vom Unternehmen in seinen Rechnungslegungsgrundsätzen festgelegten Methoden zum Einsatz:

auf Kosten jeder Einheit;

zu durchschnittlichen Kosten;

auf Kosten der Erstkäufe - die FIFO-Methode.

Die erste Methode wird bei der Ausgabe von Beständen verwendet, die von der Organisation auf besondere Weise verwendet werden (Edelmetalle und Steine) oder Bestände, die sich normalerweise nicht gegenseitig ersetzen können.

Bei Anwendung der zweiten Methode werden die Vorräte von der Organisation bewertet, indem der Quotient aus der Division der Gesamtkosten einer bestimmten Art (Gruppe) von Vorräten ermittelt wird, die zu Beginn des Berichtsmonats in der Bilanz aufgeführt sind, unter Berücksichtigung der während des Berichtsmonats eingegangenen Vorräte des Monats um die entsprechende Menge.

Diese Methode ist traditionell für die inländische Buchhaltungspraxis. Während des Berichtsmonats werden die Vorräte zu Buchhaltungspreisen auf die Produktion abgeschrieben, und am Ende des Monats wird der entsprechende Anteil der Abweichungen der tatsächlichen Kosten der Vorräte von ihren Kosten zu Buchhaltungspreisen abgeschrieben.

Die FIFO-Methode bestimmt die Reihenfolge der Abschreibung der Materialkosten (nach Charge) unabhängig von der Reihenfolge der tatsächlichen Materialbewegungen, d.h. das Vorhandensein oder Fehlen einer Abrechnung von Materialien nach Chargen an Lagerorten (das bedeutet, dass Materialien unabhängig davon, welche Materialcharge in die Produktion freigegeben wird, zunächst zum Preis (Kosten) der ersten gekauften Charge usw. abgeschrieben werden, bis die ergibt sich der gesamte Materialverbrauch pro Monat).

Der Einsatz dieser Methoden beinhaltet die Organisation der analytischen Buchhaltung nicht nur nach Materialarten, sondern auch nach einzelnen Chargen.

Die Bewertung von Vorräten nach der FIFO-Methode basiert auf der Annahme, dass materielle Ressourcen während eines Monats oder eines anderen Zeitraums in der Reihenfolge ihres Erwerbs (Eingangs) verbraucht werden, d. h. für die Produktion erhaltene Vorräte werden zu Kosten der ersten Einkäufe abgeschrieben , unter Berücksichtigung der im Saldo zu Beginn des Monats enthaltenen Kosten für Vorräte).

Wir werden die Verwendung der oben genannten Methoden zur Schätzung von Reserven anhand eines bedingten Beispiels veranschaulichen.

Tisch. Daten zum Material „A“ für Mai:

Der Buchhalter muss 67.600 Rubel auf 300 im Mai abgeschriebene Materialeinheiten und 240 am 1. Juni verbleibende Materialeinheiten verteilen.

Durchschnittskostenmethode

Durchschnittspreis = 67600: 540 = 125,185

Materialkosten:

  • a) für Mai abgeschrieben: 300 * 125,185 = 37556
  • b) verbleibend am 1. Juni: 240 * 125,185 = 30044

Insgesamt 67600

FIFO-Methode.

Dabei wird davon ausgegangen, dass die zuerst eingekauften Materialien als erstes abgeschrieben werden. Folglich werden die am Monatsende verbleibenden Materialien im nächsten Monat abgeschrieben.

Unterschiedliche Methoden zur Schätzung der Lagerbestände führen zu unterschiedlichen tatsächlichen Kosten der gelieferten Materialien. Unter Inflationsbedingungen ergibt sich der kleinste Wert bei Verwendung der FIFO-Methode.

Verschiedene Methoden zur Bewertung der Vorräte durch Änderungen der tatsächlichen Kosten der in die Produktion freigegebenen Vorräte wirken sich auf die Höhe der Bruttoerträge aus Verkäufen und damit auf die Höhe des Gewinns der Organisation aus. Der größte Gewinn wird mit der FIFO-Methode erzielt.

Bei der Verwendung von buchhalterischen Schätzungen in der laufenden Buchhaltung werden die tatsächlichen Kosten der in die Produktion freigegebenen Materialien wie folgt ermittelt:

wobei P die Materialkosten sind, die zum Discountpreis in die Produktion übergehen, Rubel; O - Abweichung der tatsächlichen Kosten der gelieferten Materialien von ihren Kosten zum Buchpreis, Rubel.

Zu bestimmten Stichtagen wird die Bestandsbewertung durchgeführt:

Die Bewertung der Vorräte am Ende des Berichtsjahres (mit Ausnahme der zum Verkaufswert bilanzierten Waren) erfolgt in Abhängigkeit von der anerkannten Methode zur Bewertung der Vorräte bei der Veräußerung, d.h. zu Kosten pro Lagereinheit, Durchschnittskosten, FIFO oder LIFO.

Vor der Vorbereitung des Jahres Bilanz die tatsächlichen Beschaffungskosten (Einkauf) von Materialien werden mit dem aktuellen Marktwert (möglichen Verkaufskosten) verglichen. Dieser Vergleich wird in drei Fällen durchgeführt:

  • 1) wenn die Ausrüstung veraltet ist;
  • 2) wenn das MPZ seine ursprüngliche Qualität ganz oder teilweise verloren hat;
  • 3) wenn der aktuelle Marktwert ist dieser Typ MPZ ist gesunken.

Wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind als der aktuelle Marktwert, werden die tatsächlichen Kosten als Bilanzbewertung des Lagerbestands herangezogen (basierend auf dem Prinzip der geringsten Kosten). Liegt der aktuelle Marktwert unter den tatsächlichen Anschaffungskosten, werden die Vorräte zum aktuellen Marktwert bilanziert und ein Verlust aus der Wertminderung der Vorräte in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Somit entspricht es dem Vorsichtsprinzip Berichtszeitraum Einerseits lässt die Organisation keine Überbewertung der Materialkosten zu und ist andererseits gegen die Notwendigkeit versichert, künftige Verluste zu erfassen, die sich auf einen bestimmten Berichtszeitraum beziehen.

Der aktuelle Marktwert oder potenzielle Verkaufswert bezieht sich auf den Geldbetrag, den eine Organisation erhalten kann, wenn Lagerbestände verkauft werden. Bei der Ermittlung des aktuellen Marktwerts sollte dieser auf den zuverlässigsten Informationen basieren, die zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbar waren: Informationen von statistischen Stellen, Handelsorganisationen, die mit ähnlichen Aktienarten handeln, usw.

Der Vergleich wird für jede Artikelnummer durchgeführt. In manchen Fällen ist es ratsam, Vergleiche zwischen Gruppen homogener Reserven anzustellen.

Die Anerkennung des erzielbaren Wertes als Buchwert der Vorräte ändert jedoch nichts an deren buchhalterischem Wert. In Höhe der Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und den tatsächlichen Anschaffungskosten der Vorräte werden Rücklagen gebildet, um die Anschaffungskosten von Sachanlagen zu Lasten der Finanzergebnisse der Organisation zu reduzieren.

Bei der Bilanzierung der Höhe der Rücklagen erfolgt eine Buchung:

D-t 91,2 K-t 14

Im nächsten Berichtsjahr, wenn der Vorrat, für den die Rücklage gebildet wurde, veräußert wird, wird der Betrag der Rücklage durch umgekehrte Buchung im Verhältnis zu den Kosten des veräußerten Vorrats zu den anderen Erträgen des Berichtsjahres addiert und verbucht gemacht.